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Wählbarkeitsbescheinigung
Wenn Sie zur Landtagswahl antreten möchten, dann benötigen Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
28.12.2022
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2510 Einwohnerwesen & Dokumente |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-2505 |
WWW | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2510 Einwohnerwesen & Dokumente |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |