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Vorschriften für die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit

Vorschriften für die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit Ein Antrag auf Änderung der Geschlechtszugehörigkeit muss persönlich beim Amtsgericht des Wohnortes gestellt werden...

Leistungsbeschreibung

Vorschriften für die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit

Ein Antrag auf Änderung der Geschlechtszugehörigkeit muss persönlich beim Amtsgericht des Wohnortes gestellt werden. Ein ausländischer Staatsangehöriger kann den Antrag stellen, wenn sein Heimatrecht keine dem deutschen Transsexuellenrecht vergleichbare Regelungen kennt.

Da in Deutschland die transseuellenrechtlichen Regelungen von den Amtsgerichten ausgeführt werden, empfiehlt sich bei weitergehenden Fragen eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amtsgericht .

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Bundesministerium des Innern und für Heimat

20.12.2022

Zuständige Stellen

Alt-Moabit 140 10557 Berlin, Stadt


Stelle

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Alt-Moabit 140
10557 Berlin, Stadt

Telefon

+49 30 18681-0

Fax

+49 30 18681-12926

E-Mail

poststelle@bmi.bund.de

WWW

Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn, Stadt


Stelle

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt

Telefon

+49 30 18681-0

Fax

+49 30 18681-12926

E-Mail

poststelle@bmi.bund.de

WWW

Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI)

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Nein

Rollstuhlgerecht

Nein