Verzicht auf Amateurfunk-Zulassung oder Rufzeichenzuteilungen erklären
Gegenüber der Bundesnetzagentur können Sie Ihren Verzicht auf Ihre Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst oder eine Ihrer Rufzeichenzuteilungen erklären.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Sie sind zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen und benötigen Ihre Zulassung oder eines Ihrer Rufzeichen nicht mehr? Dann können Sie gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA) Ihren Verzicht erklären.
Senden Sie eine Verzichtserklärung an die BNetzA, wenn Sie Folgendes nicht weiter benötigen:
- Ihre Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und Ihre damit verbundene, personengebundene Rufzeichenzuteilung,
- Ihr Ausbildungsrufzeichen,
- Ihr Klubstationsrufzeichen oder
- Ihre Rufzeichenzuteilung für eine fernbedient oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle.
Bitte beachten Sie: Mit dem Verzicht auf Ihre personengebundene Rufzeichenzuteilung verzichten Sie gleichzeitig auf alle weiteren Rufzeichenzuteilungen, die Ihnen gegebenenfalls zusätzlich zugeteilt sind. Sie sind dann zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nicht mehr berechtigt.
Der Verzicht wird spätestens zum Ende des Monats, in welchem die Erklärung bei der BNetzA eingeht, wirksam. Erst dann endet Ihre Beitragspflicht. Bis dahin fällige Beiträge werden nacherhoben.
Sie können Ihre Verzichtserklärung online oder per Post einreichen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
- Senden Sie Ihren Antrag online ab.
- Senden Sie Ihre Zulassungs- oder Zuteilungsurkunde im Original an die BNetzA. Sofern Sie über diese nicht mehr verfügen, benötigt die BNetzA eine ebenfalls formlose Verlusterklärung.
- Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
-
Sie erhalten
- eine Verzichtsbestätigung und
- eine Zahlungsaufforderung.
- Sie bezahlen die Gebühr.
Per Post:
- Schicken Sie eine formlose, eigenhändig unterschriebene Verzichtserklärung per Post an die BNetzA und fügen Sie dieser Ihre Zulassungs- oder Zuteilungsurkunde bei. Sofern Sie über diese nicht mehr verfügen, benötigt die BNetzA eine ebenfalls formlose Verlusterklärung.
- Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
-
Sie erhalten
- eine Verzichtsbestätigung und
- eine Zahlungsaufforderung.
- Sie bezahlen die Gebühr.
- Sie sind zur Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland zugelassen und verfügen somit über ein personengebundenes Rufzeichen.
- Antrag
- Ihre Zuteilungs- oder Zulassungsurkunde im Original
Für diese Amtshandlung werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben. Verzichten Sie nicht auf Ihre Zulassung zur Teilnahme am Amateur-funkdienst, sondern „lediglich“ auf eine weitere Rufzeichenzuteilung, wird der Verzicht gebührenfrei bearbeitet.
Gebühr: EUR 15,00
Es gibt keine Antragsfrist.
Genehmigungsfiktion: 1 Monat
Bearbeitungsdauer: 1 - 4 Wochen
-
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid beziehungsweise dem Gebührenbescheid entnehmen. - Klage vor dem Verwaltungsgericht
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Dienstleistungszentrum 10
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
16.09.2022
Zuständige Stellen
Stelle | Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 225 |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 6131 185016 |
WWW | |
De-Mail | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |