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Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall

In Ihrem Betrieb wurde ein Mensch erheblich verletzt oder ist sogar verstorben? Dann müssen Sie dies anzeigen.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.

Die Anzeige kann online erfolgen.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz.

Die Anzeige muss nachstehende Angaben enthalten:

  • Angaben zur Person,
  • deren Arbeitsbereich,
  • Schilderungen zum Unfallhergang

Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

21.11.2022