Zum Inhalt springen
Serviceportal

Verunreinigung an Straßenentwässerungseinrichtungen zur Beseitigung melden

Als Bürger/Verwaltung können Sie eine Verunreinigung an Straßenentwässerungseinrichtungen melden.

Leistungsbeschreibung

Sie melden eine Verunreinigung an einer Straßenentwässerungseinrichtung. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reinigung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Sie melden eine Verunreinigung an einer Straßenentwässerungseinrichtung.

Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reinigung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab. 

Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Durchführung durch Dritte, Kontrolle und Abnahme durch TLBV

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast.

Die Baulast für die betroffene Straße muss beim Land Thüringen, bzw. bei der Bundesrepublik Deutschland liegen.

Genauer Standort der Verunreinigung, Ort, Straßennummer/Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung der Verunreinigung, evtl. Foto.

keine

keine

Besichtigung und Aufnahme der Verunreinigung 1 Woche, Reinigung bis zu 2 Wochen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Gera

Die Reinigung innerhalb von zwei Wochen kann in der Stadt Gera nicht garantiert werden.

nicht vorhanden

keine

28.05.2021

Unterscheidung in verschiedene Baulastträger:

Bund, Land, Kreis, Gemeinde

Zuständige Stellen

07501 Gera


Stelle

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 44 "Region Ost"

07501 Gera

Telefon

0361 574181-0

Fax

0361 574181-423

E-Mail

poststelle44@tlbv.thueringen.de

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Hainstraße 19 07545 Gera


Stelle

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 44 "Region Ost"
Hainstraße 19
07545 Gera

Telefon

0361 574181-0

Fax

0361 574181-423

E-Mail

poststelle44@tlbv.thueringen.de

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

.
Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4730 Straßenservice
Ernst-Toller-Str. 15
07545 Gera

m Fachgebiet Straßenservice werden Sondernutzungsgenehmigungen für beabsichtigte Straßenbenutzungen z.B. für Freiflächengastronomie, Veranstaltungen, private Baumaßnahmen oder Warenpräsentation sowie zur Straßenbenutzung für kurzzeitige Veranstaltungswerbung (Plakate, Planen, Überspannungen) oder Dauerwerbung (Großwerbetafeln, Litfaß-Säulen, Rahmensysteme an öffentlichen Beleuchtungsmasten/Lichtmastwerbung), Werbung zu Wahlen und Volksbegehren erteilt.

Es werden Anfragen zur Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung, zu Inhalt und Umfang der Reinigungspflichten von Grundstückseigentümern (Räum- und Streupflicht auf Gehwegen im Winter; Anliegerreinigung), zu Straßenreinigungsgebührenbescheiden und Widersprüchen beantwortet, Mitteilungen zur Änderung von Grundstückseigentümern oder Grundstücksdaten sowie Hinweise zu Reinigungsdefiziten im Anliegerbereich entgegen genommen.

Ebenso werden Auskünfte zu Standorten und Entleerungshäufigkeiten von Papierkörben im öffentlichen Straßenraum sowie an Haltestellen der Geraer Verkehrsbetrieb GmbH erteilt.

Telefon

0365 838-4730

Fax

0365 838-4705

E-Mail

tiefbau.verkehr@gera.de

WWW

Straßenservice

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja