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Vermittlungsbudget bei der Agentur für Arbeit beantragen

Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Sie sich zum Beispiel Ihre Ausgaben für Bewerbungsunterlagen oder für die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch von Ihrer Agentur für Arbeit erstatten lassen.

Leistungsbeschreibung

Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll Sie dabei unterstützen, eine neue Arbeit oder betriebliche Ausbildung zu suchen und aufzunehmen. Dabei kann Sie die Agentur für Arbeit finanziell unterstützen, indem beispielsweise Kosten für Ihre

  • Bewerbungen,
  • Fahrten oder Reisen zu Vorstellungsgesprächen,
  • erforderlichen Dokumenten (beispielsweise beglaubigte Kopien, Übersetzungen) oder
  • Umzugskosten (wenn Sie für die neue Arbeit umziehen müssen). 

übernommen werden.

Welche Kosten übernommen werden können, prüft und entscheidet Ihre Beratungs- und Vermittlungsfachkraft auf Ihre Anfrage / Antragstellung vor der Entstehung der zu erwartenden Kosten.

Sie können die Förderung bekommen, wenn Sie 

  • arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, also bereits Ihre Kündigung erhalten haben, und eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen wollen oder
  • eine betriebliche Ausbildung suchen.

Sie können die Förderung auch bekommen, wenn Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz anstreben oder beginnen. Voraussetzung ist, dass Sie die Beschäftigung mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben.

Sie können keine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, wenn

  • die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber gleichartige Leistungen erbringt,
  • andere öffentlich-rechtliche Stellen zur Zahlung gleichartiger Leistungen gesetzlich verpflichtet sind oder
  • Bewerbungen nicht durch Sie selbst versandt werden.

Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget haben. Ob und in welcher Höhe Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit. Außerdem müssen Sie Nachweise über Ihre Ausgaben vorlegen.

Einen Antrag auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget stellen Sie schriftlich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.

  • Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit.
  • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget möglich ist und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
  • Von Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft erhalten Sie die entsprechenden Antragsunterlagen.
  • Füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen wieder an die Agentur für Arbeit.
  • Beachten Sie, dass Sie eine Förderung und Kostenerstattung aus dem Vermittlungsbudget beantragen müssen, bevor Ihnen Kosten entstehen.
  • Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid, ob die Kosten übernommen werden. Im Antragsformular können Sie ankreuzen, wenn Sie auf einen Bescheid verzichten möchten, solange Ihrem Antrag voll entsprochen wird.
  • Die erstattungsfähigen Kosten werden Ihnen auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Wenn Sie als Kundin beziehungsweise Kunde der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Erstattung Ihrer Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen stellen möchten, können Sie dies auch online tun:

  • Vereinbaren Sie mit Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft eine finanzielle Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget. 
  • Lassen Sie sich von Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft für die Online-Plattform "eService" der Bundesagentur für Arbeit freischalten.
  • Vor dem Vorstellungsgespräch: Rufen Sie die Online-Plattform "eService" auf. Füllen Sie dort das Antragsformular für die Erstattung der Reisekosten aus – so informieren Sie Ihre Agentur für Arbeit im Übrigen auch über Ihr Vorstellungsgespräch.
  • Nach dem Vorstellungsgespräch: Geben Sie die entstandenen Kosten in Ihrem Antrag an und laden Sie die entsprechenden personalisierten Nachweise (zum Beispiel Bahntickets, Arbeitgeberbestätigung) online hoch.

  • Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitslos und wollen eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
  • Sie suchen eine betriebliche Ausbildung.
  • Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget muss beantragt werden, bevor die Kosten entstehen.

Je nachdem, welche Unterstützung Sie beantragt haben, müssen Sie entsprechende Belege vorlegen. Ihre Beratungs- und Vermittlungsfachkraft teilt Ihnen mit, welche Unterlagen dem Antrag beigefügt werden müssen.

Es fallen keine Kosten an.

Gebühr: gebührenfrei

Es gibt keine Frist. Ein Antrag auf eine Förderung und Kostenerstattung aus dem Vermittlungsbudget muss gestellt werden, bevor Kosten entstehen.

Sie selbst oder ein von Ihnen Bevollmächtigter kann den Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Agentur für Arbeit einlegen. Der Widerspruch muss spätestens einen Monat nach Erhalt des Bescheids bei der Behörde eingegangen sein.

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel zwischen wenigen Tagen und 12 Wochen, soweit alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Bearbeitungsdauer: 0 - 12 Wochen

Widerspruch

Formulare vorhanden: Nein 
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Bundesagentur für Arbeit

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

16.03.2022

Zuständige Stellen

Stelle

Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

Telefon

+49 911 179-0

Fax

+49 911 179-2123

E-Mail

zentrale@arbeitsagentur.de

WWW

Internetseite der Bundesagentur für Arbeit

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline

Telefon

+49 800 4555500

Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag  08:00 – 18:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

WWW

Zuständige Dienststelle finden

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein