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Verlängerung der Genehmigung der freiwilligen Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere beantragen

Wenn Sie als Lebensmittelunternehmer mit Sitz außerhalb Deutschlands frisches Schweinefleisch im Inland für den Endverbrauch abgeben, können Sie die Produkte mit der Haltungsform der Tiere kennzeichnen. Die Genehmigung dazu müssen Sie nach 2 Jahren verlängern lassen.

Leistungsbeschreibung

Tierhaltungskennzeichnung sorgt für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren. Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz im EU-Ausland oder in einem Drittstaat hat, können Sie die freiwillige Kennzeichnung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Wenn Sie bereits eine Genehmigung erhalten haben, können Sie diese nach 2 Jahren für jeweils 2 weitere Jahre verlängern lassen.

Sie können den Antrag auf Deutsch oder Englisch stellen.

Ebenso wie die Genehmigung kann auch die Verlängerung der Genehmigung zur Verwendung der Kennzeichnung online über das Kontaktformular oder schriftlich per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.

  • Öffnen Sie das Antragsformular.
  • Sie können das Formular digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
  • Wenn Sie das Formular digital bearbeiten, müssen Sie es nicht handschriftlich unterschreiben.

Antrag per Post:

  • Sie drucken, wenn noch nicht geschehen, das Formular aus und senden es mit den benötigten Unterlagen und Nachweisen an das BLE.

Antrag online über das Kontaktformular:

  • Sie speichern den ausgefüllten Antrag als PDF.
  • Sie benennen die Dateien mit Unterlagen nach ihrem Inhalt.
  • Sie öffnen das Kontaktformular des BLE in der gewünschten Sprache.
  • Geben Sie alle notwendigen Angaben im Kontaktformular ein. Als Art des Anliegens wählen Sie "Antrag" aus.
  • Geben Sie im Feld "Betreff" als Grund für die Mitteilung "Antrag auf Verlängerung der Genehmigung zur Verwendung der freiwilligen Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs" an.
  • Benennen Sie im Feld "Ihre Nachricht" die Anzahl der angehängten Dateien und nummerieren Sie diese im besten Fall, damit sie besser zugeordnet werden können.
  • Bis zu 10 Anlagen mit maximal 10 MB sind möglich. Sollte es sich um mehr Dateien mit mehr MB handeln, füllen Sie das Kontaktformular erneut aus.
  • Sie laden das Dokument mit den benötigten Unterlagen und Nachweisen hoch.

Die BLE prüft den Antrag und nimmt bei Unklarheiten, fehlenden Informationen oder Nachweisen Kontakt mit Ihnen auf.

Sind die Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie per Post einen auf 2 Jahre befristeten Genehmigungsbescheid.

  • Sie haben als Lebensmittelunternehmen den Firmensitz im Ausland.
  • Sie geben Lebensmittel tierischen Ursprungs in Deutschland für den Endverbrauch ab.
  • Die Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen werden, wurden während des maßgeblichen Haltungsabschnitts im Ausland gehalten, geschlachtet oder zerlegt oder das Lebensmittel wurde im Ausland hergestellt oder behandelt.
  • Ihnen wurde bereits eine Genehmigung auf Kennzeichnung von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erteilt.
  • Die bereits erteilte Genehmigung ist noch gültig.

  • Antrag auf Genehmigung
  • Nachweise zur Einhaltung der Anforderungen der Haltungsform in den einzelnen Haltungseinrichtungen, zum Beispiel:
    • amtliche Bescheinigungen
    • Teilnahme an einem staatlichen Tierwohllabel
    • Bescheinigungen von akkreditierten Kontrollstellen
  • Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen innerhalb der Lieferkette

Es fallen keine Gebühren an.

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats erhoben werden, nachdem der Verwaltungsakt bekannt gegeben wurde.

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Die Verlängerung der Genehmigung um weitere 2 Jahre ist spätestens 2 Monate vor Ablauf der Befristung zu stellen.

Antragsfrist: 2 Monate

Die Genehmigung wird jeweils für 2 Jahre verlängert.

Geltungsdauer: 2 JAHR

Ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung muss spätestens 2 Monate vor Ablauf der Genehmigung eingereicht werden, damit Sie keine neue Genehmigung beantragen müssen und die BLE Ihnen vor Ablauf der Befristung das Ergebnis mitteilen kann.

Bearbeitungsdauer: 2 Monate

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Bescheid über Ihren Antrag.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

08.08.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Referat 524 - Tierwohl, Fleisch, Fleischerzeugnisse
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 6845-0

Telefon

+49 228 6845-3861

Fax

+49 30 18106845-3548

E-Mail

tierhaltungskennzeichnung@ble.de

WWW

Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

De-Mail

info@ble.de-mail.de

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 – 14:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein