Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen und Baumaßnahmen Anordnung einholen
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen gesichert werden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen gesichert werden.
Wie zum Beispiel
- Aufgrabungen im Straßenraum
- Straßenbau
- Arbeiten im Seitenraum
- Aufstellung eines Gerüstes
Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.
Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind.
Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.
Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbauamt) an.
Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen.
Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Straßenverkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
Örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (Landkreis, Stadt oder Gemeinde).
Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen.
Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.
schriftlicher Antrag,
Verkehrszeichenplan, entweder Regelplan der "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen RSA", oder individuell
eventuell Umleitungsplan
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
25.01.2023
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4720 Straßenverkehr Im Bereich des Straßenverkehrsrechtes werden u.a. verkehrsrechtliche Anordnungen für Baumaßnahmen erteilt. Außerdem können verschiedene Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrs- Ordnung beantragt werden, so z.B. Sonderparkausweise für Schwerbehinderte oder Ausnahmen zum Sonntagsfahrverbot. Es werden auch Fragen zur Verkehrsorganisation im Stadtgebiet Gera beantwortet. |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-4705 |
WWW | |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |