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Vereinfachtes Betreiberzeugnis für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (LUC) beantragen

Wenn Ihr Unternehmen beim Luftfahrt-Bundesamt als Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen registriert ist, können Sie ein Vereinfachtes Betreiberzeugnis beantragen. Dieses berechtigt Sie dazu, bestimmte Genehmigungsprozesse zum internen UAS-Betrieb selbstständig zu bearbeiten.

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihre Organisation als Betreiberin von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS) beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert ist, können Sie beim LBA ein Vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC) beantragen. Dieses wird im Englischen als Light UAS Operator Certificate bezeichnet.

Das LUC berechtigt Ihre Organisation dazu, bestimmte Genehmigungsprozesse, welche normalerweise eine Behörde durchführt, unternehmensintern selbstständig zu bearbeiten. Dazu zählen zum Beispiel das Autorisieren von Betriebserklärungen sowie das Ändern oder das Ausstellen von Betriebsgenehmigungen.

Welche Prozesse Sie mit einem Betreiberzeugnis selbstständig durchführen dürfen, hängt von Ihren Erfahrungen mit diesen Prozessen ab. Der Umfang Ihrer Rechte ist in der Regel zunächst eingeschränkt und kann vom LBA schrittweise erweitert werden.

Für Ihren Antrag ist das LBA zuständig, unabhängig davon, in welchem Bundesland oder Drittstaat Ihre Organisation sitzt. Im Antrag machen Sie unter anderem Angaben

  • zum gewünschten Genehmigungsumfang des LUC ("Rechte", im Englischen "privileges" genannt),
  • zu Ihrer bisherigen Erfahrung mit den Genehmigungsprozessen,
  • zum Aufbau Ihres Management- und insbesondere Sicherheitsmanagementsystems sowie
  • zur Benennung einer verantwortlichen Betriebsleiterin oder eines verantwortlichen Betriebsleiters (englisch: Accountable Manager).

Falls Sie erstmalig ein LUC beantragen, sollten Sie vorab das LBA für ein Vorgespräch kontaktieren. In diesem können Sie unter anderem Fragen zu relevanten Erfahrungen klären.

Ein LUC ist unbegrenzt gültig. Sie können es auf Antrag beim LBA jedoch:

  • aussetzen lassen,
  • ändern oder
  • zurückgeben.

Änderungen am LUC-Genehmigungsumfang oder LUC-Managementsystem sind beim LBA zu beantragen. Genehmigungsfreie Änderungen sind dem LBA zu melden.

Sie können das LUC online beantragen.

  • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.  
  • Wenn sich Ihr Sitz außerhalb der EU befindet: Senden Sie die zur Authentifizierung geforderten Unterlagen per Post oder E-Mail an das LBA.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag und stimmt mit Ihnen gegebenenfalls Termine für Audits ab.
  • Sie erhalten
    • einen Gebührenbescheid sowie
    • ein LUC oder
    • einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

  • Sie verfügen über einen in Deutschland ausgestellten Online-Ausweis.
  • Ihr UAS-Betrieb ist der "speziellen" Betriebskategorie zuzuordnen.
  • Sie verfügen über umfangreiche Erfahrung mit dem UAS-Betrieb und damit verbundenen behördlichen Antragsprozessen.

  • Antragsformular
  • LUC-Manual
  • Spezifikation der gewünschten LUC-Rechte
  • Nachweise über Erfahrungen mit gewünschten LUC-Rechten, zum Beispiel erfolgreich eingereichte Betriebserklärungen oder ausgestellte Betriebsgenehmigungen
  • Nachweise über Erfahrung mit den gewünschten Rechten
  • gegebenenfalls: Angaben zum Betrieb mit Daten zum Betriebsgebiet, Risikobewertung nach
    • einem Predefined Risk Assessment (PDRA) oder
    • einem Specific Operations Risk Assessment (SORA) Vorschlag eines Zeitplans für die Antragsbearbeitung

Falls Sie eine Änderung beantragen, sind von oben genannten Unterlagen jene erforderlich, die für die Änderung relevant sind.

Bei einer Rückgabe des LUC sind außer dem Antragsformular keine Unterlagen notwendig.

Falls Sie Ihren SItz außerhalb der EU haben, beantragen Sie das LUC online, müssen jedoch folgende Unterlagen zur Authentifizierung per Post oder E-Mail einreichen: 

  • ausländisches Äquivalent eines Handels- oder Vereinsregisterauszugs,
  • Kopie des Ausweisdokuments einer vertretungsberechtigten Person sowie deren Unterschrift.

Gebühr für Ausstellung eines LUC. Der Gebührenschlüssel des Referats B5 - Unbemannte Luftfahrtsysteme informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr: EUR 2.000,00 - 6.000,00

https://www.lba.de/DE/Drohnen/Allgemeine_Informationen/Gebuehren_node.html

Gebühr für Änderung eines LUC. Der Gebührenschlüssel des Referats B5 - Unbemannte Luftfahrtsysteme informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr: EUR 40,00 - 6.000,00

https://www.lba.de/DE/Drohnen/Allgemeine_Informationen/Gebuehren_node.html

Gebühr für das Aussetzen eines LUC. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr: EUR 100,00

Gebühr für die jährliche Überprüfung des LUC-Inhabers ab dem dritten Jahr. Der Gebührenschlüssel des Referats B5 - Unbemannte Luftfahrtsysteme informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr: EUR 250,00 - 2.500,00

https://www.lba.de/DE/Drohnen/Allgemeine_Informationen/Gebuehren_node.html

Für das Beantragen oder Ändern eines LUC besteht keine Frist.

Beantragen Sie die Rückgabe des LUC spätestens einen Monat vor dem nächsten Verrechnungszyklus, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Antragsfrist: 1 Monat

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer: 3 - 6 Monate

Widerspruch

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


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28.09.2023

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Informationen zum Thema Drohnen auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)

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