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Verbringensgenehmigung für den innergemeinschaftlichen Transport von zivilen Explosivstoffen und Munition

Der Versender von zivilen Explosivstoffes beantragt im Empfängerland eine Verbringensgenehmigung, die die gesamte Transportkette einschließt (einschließlich jeweils...

Leistungsbeschreibung

Der Versender von zivilen Explosivstoffes beantragt im Empfängerland eine Verbringensgenehmigung, die die gesamte Transportkette einschließt (einschließlich jeweils Durchfuhrländer).

Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Fachgruppe 2.3 Explosivstoffe.

Benutzung des Antragsformulars der BAM für Verbringensgenehmigungen

  • 1-2 Wochen Bearbeitungsdauer
  • Vorausssetzung i. d. R.  Befähigungsschein nach Sprengstoffrecht
  • Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.

Zuständige Stellen

Stelle

Bundesanstalt für Materialforschung- und prüfung (BAM)
Unter den Eichen 87
12205 Berlin, Stadt

Telefon

030 8104-0

Fax

030 8112029

E-Mail

info@bam.de

WWW

Internetseite der BAM

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein