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Unterstützung für eine erfolgreiche Ausbildung/ Einstiegsqualifizierung beantragen (Assistierte Ausbildung)

Wenn Sie Schwierigkeiten in Ihrer betrieblichen Berufsausbildung oder Einstiegsqualifizierung haben, können Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb Unterstützung erhalten, damit Sie Ihre Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung erfolgreich aufnehmen beziehungsweise abschließen können.

Leistungsbeschreibung

Die Assistierte Ausbildung (AsA) kann Sie auf dem Weg bei der Suche und Aufnahme einer passenden Ausbildungsstelle bis hin zum erfolgreichen Abschluss Ihrer betrieblichen Berufsausbildung begleiten. 

Die AsA unterstützt Sie, zum Beispiel bei schlechten Noten oder Problemen im Ausbildungsbetrieb/ der Berufsschule oder im Elternhaus, die eine Aufnahme/ den Erfolg der Ausbildung gefährden.

Auch beim Absolvieren einer Einstiegsqualifizierung (EQ) können Sie über die AsA Unterstützung erhalten.

Ein Bildungsträger mit erfahrenen Lehrkräften, Sozialpädagoginnen und -pädagogen und einer Ausbildungsbegleiterin oder einem Ausbildungsbegleiter entwickelt mit Ihnen einen individuellen Förderplan.

Sie können die Unterstützung je nach dem individuellen Bedarf für einen begrenzten Zeitraum, aber auch während der gesamten Ausbildung/ EQ erhalten.

Während der Teilnahme steht Ihnen eine Ausbildungsbegleiterin oder ein Ausbildungsbegleiter als feste Ansprechperson zur Verfügung.

Wenn Sie Ihre betriebliche Berufsausbildung oder EQ in Teilzeit durchführen, können Sie in der begleitenden Phase der AsA gleichermaßen gefördert werden.

Auch als junger Mensch mit Behinderungen können Sie an der AsA teilnehmen, wenn Ihr individueller Förderbedarf damit abgedeckt werden kann und die Teilhabe am Arbeitsleben erreicht wird.

Auch Ihr Ausbildungsbetrieb kann im Rahmen der AsA unterstützt werden, um Ihre Ausbildung beziehungsweise Ihre EQ zum Erfolg zu führen.

Die AsA gliedert sich in 2 Phasen.

Vorphase (optional)

Diese Phase unterstützt bei der Suche und Aufnahme nach einer betrieblichen Ausbildungsstelle. Inhalte können zum Beispiel sein:

  • Praktika,
  • wenn erforderlich auch Berufsorientierung,
  • Bewerbungstraining,
  • Stärkung der Motivation oder
  • in begrenztem Umfang der Abbau von Sprach und Bildungsdefiziten.

Die Teilnahme findet in Vollzeit (39 Unterrichtsstunden pro Woche) statt und dauert grundsätzlich 6 Monate. Konnten Sie in dieser Zeit keine betriebliche Ausbildungsstelle finden, kann die Teilnahme um weitere 2 Monate verlängert werden.

Haben Sie einen betrieblichen Ausbildungsvertrag oder Vertrag über die Durchführung einer EQ unterzeichnet, können Sie bei weiterem Unterstützungsbedarf jederzeit an der begleitenden Phase der AsA teilnehmen.

Während der Teilnahme an der Vorphase können Sie Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.

Hinweis für Kundinnen und Kunden, die Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld) erhalten:

Bei Teilnahme an der AsA-Vorphase erhalten Sie ab dem 01.07.2023 einen zusätzlichen Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro monatlich. Einen eigenen Antrag müssen Sie dafür nicht stellen. 

Hinweis für Ausbildungsbetriebe:

Als Ausbildungsbetrieb können Sie in der Vorphase Ihre künftige Auszubildende/ Ihren künftigen Auszubildenden, zum Beispiel durch ein Praktikum kennenlernen und darüber hinaus Unterstützung vom Bildungsträger erhalten. Diese sind zum Beispiel:

  • Unterstützung der Ausbilderinnen und Ausbilder im Betrieb zur Vorbereitung der Ausbildung
  • Unterstützung bei der Vorbereitung von Antragsunterlagen zur Beantragung von Fördermitteln durch den Ausbildungsbetrieb.

Begleitende Phase

In dieser Phase können Sie unterstützt werden:

  • durch Hilfen beim Abbau von Sprach- und Lernschwierigkeiten
  • bei der Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
  • mit Maßnahmen um die Ausbildung/ EQ erfolgreich zu beenden und nicht abzubrechen und
  • bei der Vorbereitung für den Übergang in eine versicherungspflichtige Arbeitsstelle nach Ausbildungsende
  • bei der Stabilisierung beziehungsweise Suche eines Beschäftigungsverhältnisses nach Ausbildungsende.

Ihre Unterstützung wird mit dem Ausbildungsbetrieb abgestimmt und geht über die Vermittlung betriebs- und ausbildungsüblicher Inhalte hinaus. Sie und der Ausbildungsbetrieb erhalten dabei individuelle Unterstützung.

Die Anzahl der Stunden pro Woche für das Austausch- und Lehrangebot werden individuell auf Ihre Bedarfe abgestimmt. Diese finden grundsätzlich außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit statt.

Die Dauer Ihrer Unterstützung orientiert sich an Ihrem individuellen Bedarf. Dies kann für die gesamte Dauer Ihrer Ausbildung/ EQ der Fall sein, oder nur zeitweise.

Die bisherigen Angebote der ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) wie:

  • Nachhilfe für den Unterricht an der Berufsschule,
  • Nachhilfe im Sprachunterricht,
  • Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen,
  • Vermittelnde Gespräche zwischen Ausbilderinnen/ Ausbildern, Lehrkräften und/ oder Eltern,
  • Sozialpädagogische Begleitung oder
  • Unterstützung bei persönlichen Problemen, die Auswirkungen auf die Ausbildung/ EQ haben

stehen weiterhin, nun im Rahmen der AsA, zur Verfügung.

Die AsA kann für maximal 6 Monate ruhen, wenn Sie zeitweise keinen Unterstützungsbedarf haben. Wenn nach Ablauf der 6 Monate keine weitere Unterstützung notwendig ist, wird die AsA beendet.

Eine Nachbetreuung nach Abschluss Ihrer Ausbildung ist bei Bedarf noch bis zu 6 Monaten möglich, wenn Sie einen Arbeitsplatz gefunden haben. Wenn es mit der Aufnahme einer Arbeitsstelle nicht geklappt hat, kann die AsA noch bis zu 1 Jahr nach Ende der Berufsausbildung bei der Suche nach einer Arbeitsstelle unterstützen.

Falls Ihnen im Rahmen der AsA Fahrkosten entstehen, müssen Sie diese selbst bezahlen. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erstattet diese Kosten nicht.

Hinweis für Ausbildungsbetriebe:

Als Ausbildungsbetrieb erhalten Sie während der begleitenden Phase

  • die erforderlichen Hilfestellungen bei der Verwaltung, Organisation und Durchführung der Ausbildung/ EQ des/ der unterstützten Auszubildenden/ Teilnehmenden an einer EQ sowie
  • die Begleitung im Betriebsalltag zur Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses/ der EQ.

Regelmäßige Gespräche mit Ihren Azubis/ Teilnehmenden an einer EQ helfen dabei, Schwierigkeiten zu erkennen und Lösungen zu entwickeln.

Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Bildungsträger erforderlich, dass Sie Ihren Auszubildenden oder Ihren Teilnehmenden einer EQ ermöglichen, an den individuellen Unterstützungsleistungen im Rahmen der AsA teilzunehmen.

An einer Maßnahme der Assistierten Ausbildung können Sie nach einem persönlichen Gespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, bei Erfüllen der Fördervoraussetzungen, bei Vorhandensein einer entsprechenden Maßnahme in Ihrer Region und eines freien Platzes teilnehmen. Sollte ein persönliches Gespräch nicht möglich sein, kann Ihr Anliegen auch telefonisch besprochen werden.

  • Wenden Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit oder – soweit Sie Bürgergeld beziehen – an das zuständige Jobcenter und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
  • Legen Sie zu diesem Gespräch die Unterlagen und Nachweise vor, die Ihren Unterstützungsbedarf belegen.
  • Sie besprechen gemeinsam Ihren Bedarf an Unterstützung und Fragen, die sich aus Ihren Unterlagen ergeben.
  • Die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter prüft auf Grundlage der vorhandenen Informationen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllen und informiert Sie über das Ergebnis.
  • Ist für Sie die Teilnahme vorgesehen, benennt die Berufsberaterin oder der Berufsberater der Agentur für Arbeit oder die Integrationsfachkraft des Jobcenters den Bildungsträger, der die Assistierte Ausbildung anbietet und bespricht mit Ihnen den weiteren Ablauf.

Hinweis für Ausbildungsbetriebe:

Als Betrieb, der ausbildet oder ausbilden möchte, wenden Sie sich bitte an die Arbeitgeber-Hotline der Agentur für Arbeit oder die für Ihren Dienstsitz zuständige Agentur für Arbeit. Ist das Jobcenter für die Förderung Ihrer/ Ihres Auszubildenden zuständig, richtet sich deren Zuständigkeit nach der Wohnanschrift der/ des Auszubildenden.

An der Assistierten Ausbildung können Sie unter folgenden Voraussetzungen teilnehmen:

  • Sie sind grundsätzlich ohne berufliche Erstausbildung.
  • Sie besitzen die Ausbildungsreife und haben bereits Vorstellungen hinsichtlich Ihrer Berufswahl.
  • Sie haben die Vollzeitschulpflicht erfüllt.
  • Sie können wegen in ihrer Person liegender Gründe
    • ohne die Teilnahme an der Assistierten Ausbildung eine Berufsausbildung in einem Betrieb nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden oder
    • nach Abschluss einer mit Assistierter Ausbildung unterstützten Berufsausbildung ein Arbeitsverhältnis nicht begründen oder festigen oder
  • Sie benötigen wegen in ihrer Person liegender Gründe während einer Einstiegsqualifizierung zusätzliche Unterstützung.

Vorphase: Besondere Voraussetzungen für Ausländerinnen und Ausländer:

  • Sie streben eine betriebliche Berufsausbildung an.
  • Ihnen steht der Zugang zum Ausbildungs beziehungsweise Arbeitsmarkt offen. Wenn Sie in Deutschland nicht arbeiten dürfen, können Sie die Förderung nicht bekommen.
  • Gefördert werden können Sie, wenn Ihnen eine Ausbildung beziehungsweise Erwerbstätigkeit erlaubt ist, aber auch, wenn Ihnen die Ausländerbehörde eine Erwerbstätigkeit erlauben kann. Für die Teilnahme an der Vorphase ist die Erlaubnis selbst noch nicht erforderlich.
  • Wenn Sie in Deutschland gestattet oder geduldet sind, müssen Sie zusätzlich einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 15 Monaten aufweisen. Sind Sie vor dem 1. August 2019 eingereist, gilt eine verkürzte Frist von mindestens 3 Monaten.
  • Wenn Sie in Deutschland gestattet sind, können Sie keine Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen.

Besondere Voraussetzungen und Ausschlusskriterien für Ihre Teilnahme an der begleitenden Phase:

  • Vor Eintritt in die begleitende Phase muss ein Ausbildungs/ Vertrag über die Durchführung einer Einstiegsqualifizierung unterzeichnet sein.
  • Mit der Assistierten Ausbildung kann eine betriebliche Berufsausbildung unterstützt werden, wenn sie in einem
    • nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder nach dem Seearbeitsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder
    • nach Teil 2 auch in Verbindung mit Teil 5, des Pflegeberufegesetzes oder dem Altenpflegegesetz durchgeführt wird
    • und der dafür vorgeschriebene Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen worden ist.
  • Bei schulischen Ausbildungen können Sie nicht mit der Assistierten Ausbildung unterstützt werden.
  • Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit, des Aufenthaltsstatus und der Voraufenthaltszeit für Ihre Teilnahme als Ausländerin oder Ausländer an der begleitenden Phase nach Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung.
  • Für die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung sollten Sie als Ausländerin oder Ausländer grundsätzlich über das Sprachniveau B2 (vgl. Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)) verfügen

  • Halbjahres oder Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule und
  • Halbjahres oder Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten weiterführenden beruflichen Schule falls vorhanden
  • bei nicht vorliegendem Abschlusszeugnis: Nachweis der Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
  • Lebenslauf
  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls:
    • Ausbildungsvertrag/Vertrag über die Durchführung einer Einstiegsqualifizierung (falls vorhanden)
    • Aktuelles Berufsschulzeugnis
  • Ausweis mit Aufenthaltsstatus

Es fallen keine Kosten an.

Gebühr: gebührenfrei

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Sollte Ihre Berufsberaterin/ Ihr Berufsberater während des Beratungsgesprächs nicht gleich feststellen können, ob Sie an der Assistierten Ausbildung teilnehmen können, fragen Sie nach, wie lange die Klärung dauert. Grundsätzlich dauert die Bearbeitung nicht länger als 3 Wochen.

Bearbeitungsdauer: 0 - 3 Wochen

  • Widerspruch

Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Online-Dienste vorhanden: Ja

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Bundesagentur für Arbeit (BA)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

07.06.2023

Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten, ist für Sie das Jobcenter zuständig. Ansonsten ist für Sie die Agentur für Arbeit zuständig.

Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters finden Sie über den Dienststellenfinder.

Als Arbeitgeber wenden Sie sich bitte an die für Ihr Unternehmen zuständige Agentur für Arbeit beziehungsweise an das Jobcenter, in dessen Bezirk der junge Mensch wohnt.

Zuständige Stellen

Stelle

Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

Telefon

+49 911 179-0

Fax

+49 911 179-2123

E-Mail

zentrale@arbeitsagentur.de

WWW

Internetseite der Bundesagentur für Arbeit

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline

Telefon

+49 800 4555500

Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag  08:00 – 18:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline

Telefon

+49 800 4555520

Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 18:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

WWW

Zuständige Dienststelle finden

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein