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Unternehmensgenehmigung als Fahrzeughalter zur selbstständigen Teilnahme am Eisenbahnbetrieb (§ 6 AEG) beantragen

Beantragung der Unternehmensgenehmigung als Fahrzeughalter zur selbstständgen Teilnahme am Eisenbahnbetrieb

Leistungsbeschreibung

Ohne Unternehmensgenehmigung darf niemand als Fahrzeughalter selbstständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmen. Die Genehmigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Voraussetzungen gemäß Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) erfüllt sind. Der zuständigen Genehmigungsbehörde muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung genügt wird. Für diese Zwecke hat der Antragsteller alle erforderlichen Angaben zu machen und zu belegen.

Das Unternehmen stellt beim Infrastrukturministerium einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Unternehmensgenehmigung als Fahrzeughalter zur selbstständigen Teilnahme am Eisenbahnbetrieb und reicht die erforderlichen Unterlagen (siehe unten) ein, um nachzuweisen, dass es zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet ist. Der Antrag wird geprüft und innerhalb von 3 Monaten über den Antrag entschieden.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Referat Öffentlicher Personennahverkehr und Schienenpersonennahverkehr

Der Antragsteller in Deutschland niedergelassen ist oder dort eine juristisch selbstständige Niederlassung betreibt und den Anforderung den §§ 6a - 6e AEG genügt.

1. Handelsregisterauszug

2. Auszug Gewerbezentralregister

3. Jahresabschluss

4. Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt

5. Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherung

6. Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft

7. Führungszeugnis Geschäftsführung

8. Nachweis Haftpflichtversicherung

9a. Nachweis Sicherheitsbescheinigung

oder

9b. Bestellung des Betriebsleiters und des Stellvertreters einschließlich Führungszeugnisse, Prüfungszeugnisse gemäß Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung, Lebensläufe sowie die Geschäftsanweisung für den Betriebsleiter und den Stellvertreter

500 - 5.000 Euro

keine

maximal 3 Monate (bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen)

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Weimar

keine

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

01.10.2021

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Referat 42 - Schienenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt

Telefon

+49 361 5741110000
Zentrale Nummer für das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

E-Mail

poststelle@tmil.thueringen.de

WWW

Internetseite des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein