Unternehmen, selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit bei der gesetzlichen Unfallversicherung abmelden
Wenn Ihr Unternehmen den Betrieb einstellt, müssen Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse darüber informieren. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Sie Ihre freiberufliche oder selbständige Tätigkeit beenden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Sie müssen Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Änderungen in Ihrem Unternehmen melden. Das gilt auch, wenn Ihr Unternehmen den Betrieb einstellt. Ebenso müssen Sie melden, wenn Sie Ihre freiberufliche oder selbständige Tätigkeit beenden.
In beiden Fällen endet die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Sie können Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihre selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit online oder per Post abmelden.
Online-Dienst:
- Rufen Sie den Online-Dienst auf.
- Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
-
Sie können sich anmelden.
- Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
- Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
- Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
- Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
- Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.
Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
- Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.
Nachricht per Post:
- Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
- Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.
- Schließung Ihres Unternehmens
- Aufgabe der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit
- gegebenenfalls Gewerbeabmeldung oder Handelsregisterauszug
Es fallen keine Kosten an.
Anhörungsfrist: 4 Wochen
Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Wochen
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
22.12.2022
Zuständige Stellen
Stelle | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) |
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Telefon | |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Übersicht der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen |
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WWW | Adressen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Deutschland |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |