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Umsatzsteuerheft beantragen

Wenn Sie als Unternehmer ein Reisegewerbe betreiben, müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit ein Umsatzsteuerheft bei der zuständigen Behörde beantragen.

Leistungsbeschreibung

Als Unternehmer, die ihre Waren in Deutschland auf Märkten, auf öffentlichen Straßen oder von Haus zu Haus verkaufen, also ein sogenanntes Reisegwerbe betrieben, sind Sie verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu führen und dort Ihre Umsätze und Vorsteuern aufzuzeichnen.

  • Wohnsitz in Deutschland
  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung zum Nachweis des Wohnsitzes
  • Reisegewerbekarte, falls vorhanden 

Die Ausgabe des Umsatzsteuerheftes erfolgt unentgeltlich.

Die Ausstellung eines Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit zu beantragen.

Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Führung des Umsatzsteuerheftes gilt, wenn Sie:

  • eine gewerbliche Niederlassung im Inland haben und den Aufzeichnungspflichten ordnungsgemäß nachkommen oder
  • Ihre Umsätze nach den Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe besteuern oder
  • mit Zeitungen und Zeitschriften handeln oder
  • gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen beziehungsweise freiwillig Bücher führen.

Thüringer Finanzministerium

07.12.2023

Finanzamt

Zuständige Stellen

Stelle

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Hermann-Drechsler-Straße 1
07548 Gera

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0361 573625-000

Fax

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Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Freitag 08.00 - 12.00 Uhr  

Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter.

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