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Transfermaßnahmen beantragen

Wenn Ihr Betrieb Stellen abbauen muss, können Sie mithilfe von Transfermaßnahmen Ihre Beschäftigten dabei unterstützen, einen neuen Arbeitgeber zu finden und nicht arbeitslos zu werden. An den Kosten dafür beteiligt sich die Agentur für Arbeit anteilig.

Leistungsbeschreibung

Als Arbeitgeber beabsichtigen Sie eine Betriebsänderung mit dauerhaftem Stellenabbau. Sie und die Betriebsvertretung (Betriebsrat) nehmen an einer Transferberatung mit der Agentur für Arbeit teil und beantragen die Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen für Ihre betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie bekommen dann einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit für Transfermaßnahmen. Die geförderten Maßnahmen sollen helfen, Ihre bisherigen Beschäftigten in andere Betriebe einzugliedern oder erleichtern ihren Übergang in die Selbständigkeit.

Für folgende Maßnahmen können Sie eine Förderung beantragen:

  • Maßnahmen, beispielsweise Tests, zur Feststellung der Leistungsfähigkeit, der Arbeitsmarktchancen und des Qualifikationsbedarfs der Arbeitskräfte ("Profiling")
  • Bewerbungs- oder Orientierungsseminare, die gezielte Hilfe bei Bewerbung und Stellensuche bieten
  • Außenvermittlung ("Outplacementberatung")
  • Kurzqualifizierungsmaßnahmen, beispielsweise praktische handwerkliche Weiterbildungen ohne Theorie oder
  • Vermittlung von Grundkenntnissen für einen neuen Beruf
  • Praktika
  • Fortsetzung der Ausbildung bei Auszubildenden
  • Existenzgründungsberatung (Selbständigkeit)

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt 50 Prozent der Kosten für die Transfermaßnahmen, jedoch höchstens EUR 2.500 pro Beschäftigtem.

Als Arbeitgeber gehen Sie bei der Bezahlung der Transfermaßnahmen zunächst in Vorleistung. Der Zuschuss wird Ihnen rückwirkend ausgezahlt.

Transfermaßnahmen können Sie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragen, deren Arbeitsplätze dauerhaft wegfallen.

Sie können nach der finanziellen Förderung einer Transfermaßnahme in der Regel auch Transfer-Kurzarbeitergeld für Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Agentur für Arbeit beraten.

Transfermaßnahmen können Sie schriftlich und online beantragen. Das Antragsverfahren ist mehrstufig. Zuerst nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Agentur für Arbeit für eine Transferberatung auf. Anschließend stellen Sie den schriftlichen Antrag und rechnen die Maßnahmekosten schriftlich ab:

  • Melden Sie den drohenden Stellenverlust bei Ihrer Agentur für Arbeit.
  • Sie besprechen die geeigneten Transfermaßnahmen mit Ihrer Agentur für Arbeit in einer Transferberatung.
  • Anschließend stellen Sie einen Antrag auf Förderung der Transfermaßnahmen (Formular: Antrag auf Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen).
  • Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag, Sie erhalten hierzu einen schriftlichen Bescheid.
  • Nach Durchführung der Maßnahme beantragen Sie mit einer Abrechnungsliste die Auszahlung der Zuschüsse.
    • Sie füllen den entsprechenden Antrag (Formular: Abrechnungsliste zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen) aus und reichen ihn bei Ihrer Dienststelle der Agentur für Arbeit ein.
    • Die Agentur für Arbeit prüft die Abrechnung. Sie erhalten hierzu einen schriftlichen Bescheid. Bewilligte Zuschüsse werden Ihnen überwiesen.

Wenn Sie die Transfermaßnahmen online beantragen wollen:

  • Sie reichen den Antrag, die Abrechnung gegebenenfalls weitere Dokumente über den Upload-Service "Transfermaßnahmen" der Bundesagentur für Arbeit ein.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Mindesterfordernisse:

  • Damit Sie Zuschüsse für Transfermaßnahmen in Ihrem Betrieb bekommen, müssen Sie vorab eine Transferberatung mit der Agentur für Arbeit durchführen.

Betriebliche Voraussetzungen:

  • Wegen Veränderungen in Ihrem Betrieb müssen Sie Stellen abbauen.
  • Der Stellenabbau in Ihrem Betrieb ist dauerhaft und nicht vermeidbar.
  • Sie haben den Arbeitsplatzverlust bei Ihrer Agentur für Arbeit gemeldet.
  • Sie tragen 50 Prozent der Maßnahmekosten.

Persönliche Voraussetzungen:

  • Ihre Beschäftigten sind von Arbeitslosigkeit bedroht und haben sich arbeitsuchend gemeldet.
  • Sie haben Ihren betroffenen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten noch nicht gekündigt und auch keinen Aufhebungsvertrag abgeschlossen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Die von Ihnen beantragte Transfermaßnahme wird nicht von Ihnen, sondern von einem zugelassenen Maßnahmeträger durchgeführt. Dieser muss ein eigenes System zur Qualitätssicherung anwenden.
  • Die Durchführung der Maßnahme findet in jedem Fall statt.
  • Ihre Transfermaßnahme dient nicht dazu, die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer anschließend wieder in Ihrem Betrieb, Unternehmen oder Konzern zu beschäftigen.

  • Antrag auf Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen
  • Sozialplan Interessenausgleich oder vergleichbare Vereinbarung
  • Personalanpassungskonzept
  • Projektkalkulation
  • Teilnehmerliste
  • Vereinbarung zur Betriebsänderung und Durchführung von Transfermaßnahmen
  • Maßnahmekonzeption
  • Erklärung des Trägers, dass die Durchführung der Maßnahme gesichert ist
  • Nach Abschluss Transfermaßnahmen: Abrechnungsliste zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen.

Gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen werden von Ihrer Agentur für Arbeit angefordert.

Es fallen keine Kosten an.

Gebühr: gebührenfrei

Vor dem Abschluss des Sozialplan Interessenausgleichs müssen Sie eine Transferberatung mit der Agentur für Arbeit wahrnehmen.

Sie müssen den Antrag auf Förderung einer Transfermaßnahme stellen, bevor die Transfermaßnahme beginnt.

Die Auszahlung der Zuschüsse müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Transfermaßnahme beantragen (Ausschlussfrist).

Antragsfrist: 3 Monate

Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid zugegangen ist, bei der Agentur für Arbeit einzureichen, die den Bescheid erlassen hat.

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Die Anzeige/ der Antrag wird in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet.

Bearbeitungsdauer: 0 - 15 Werktage

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Bundesagentur für Arbeit (BA)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

07.09.2022

Zuständige Stellen

Stelle

Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

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zentrale@arbeitsagentur.de

WWW

Internetseite der Bundesagentur für Arbeit

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Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline

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Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
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Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 18:00 Uhr

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