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Tierschutzbeauftragte bestellen

Als Träger von Einrichtungen, denen Tierversuche und ähnliche Tätigkeiten durchgeführt werden, müssen Sie einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzeigen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine der nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten ausführen wollen, dann müssen Sie als Träger der Einrichtung beziehungsweise als die für den Betrieb verantwortliche Person einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzeigen:

  • Sie züchten, halten oder verwenden Wirbeltiere oder Kopffüßer, die dazu bestimmt sind in Tierversuchen verwendet zu werden;
  • Sie züchten, halten oder verwenden Wirbeltiere oder Kopffüßer, deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden;
  • Sie töten Wirbeltiere, um ihre Organe oder Gewebe zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden;
  • Sie entnehmen von lebenden Wirbeltieren vollständig oder teilweise Organe oder Gewebe, um zu anderen als zu wissenschaftlichen Zwecken die Organe oder Gewebe zu transplantieren, Kulturen anzulegen oder isolierte Organe, Gewebe oder Zellen zu untersuchen.

Bestellung:

Bestimmen Sie vor Aufnahme der betreffenden Tätigkeiten die als Tierschutzbeauftragte zu verpflichtenden Personen.

  • Die Stellung und die Befugnisse der oder des Tierschutzbeauftragten müssen Sie durch Satzung, innerbetriebliche Anweisung oder in ähnlicher Form  regeln.
  • Wenn Sie mehrere Tierschutzbeauftragte bestellen,  dann müssen Sie deren Aufgabenbereiche festzulegen.

Anzeige:

Als vertretungsberechtigte Person der Einrichtung teilen Sie dem TLV mit, welche Personen Sie als Tierschutzbeauftragte bestellt haben.

  • Die Anzeige - gegebenenfalls mit Antrag auf Ausnahmegenehmigung -reichen Sie mit den erforderlichen Unterlagen unterschrieben auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.

Der Ablauf des weiteren Verfahrens ist nach Einreichung online oder per Post identisch:

  • Nach Eingang der Anzeige im TLV erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
  • Das TLV prüft die Unterlagen.
  • Wenn erforderlich, erhalten Sie Rückfragen und das TLV fordert fehlende Unterlagen gegebenenfalls nach.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie beziehungsweise die anzeigende/beantragende Einrichtung eine Anzeigenbestätigung beziehungsweise einen Bescheid über die Genehmigung der Ausnahme.

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung 2.

Der oder die Tierschutzbeauftragte

  • ist bei der Erfüllung der Aufgaben weisungsfrei,
  • verfügt über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin (im Einzelfall Zulassung von begründeten Ausnahmen möglich),
  • darf nicht zugleich die für das Züchten oder Halten der Tiere verantwortliche Person sein (im Einzelfall Zulassung von begründeten Ausnahmen möglich),
  • darf nicht gleichzeitig zuständig für Tierversuche sein, die er selbst durchführt.
  • besitzt die für die Durchführung der Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten, welche durch regelmäßige Fortbildungen auf dem Stand von Wissenschaft und Technik zu halten sind, und
  • besitzt die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit.

Werden mehrere Tierschutzbeauftragte bestellt, so müssen Sie deren Aufgabenbereiche festlegen.

  • Anzeige der Bestellung eines Tierschutzbeauftragten
  • Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die bestellte Person die Voraussetzungen erfüllt (Hochschulabschluss, Erwerb von entsprechenden Kenntnissen und Fähigkeiten im Versuchstierbereich)
  • Angaben zu Stellung (Weisungsfreiheit) und Befugnissen der oder des Tierschutzbeauftragten
  • gegebenenfalls Antrag auf Ausnahmegenehmigung

Hinweis: Von fremdsprachigen Unterlagen werden eine Kopie in der Originalsprache und die Kopie einer deutschen Übersetzung benötigt. Übersetzungen müssen Sie von einer öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscherin oder Übersetzerin beziehungsweise von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer anfertigen lassen.

Sie müssen die Anzeige vor Aufnahme der beschriebenen Tätigkeiten der Einrichtung machen.

Widerspruch

formlose Antragstellung möglich: ja

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

13.12.2024

Der oder die Tierschutzbeauftragte ist verpflichtet,

  • auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten,
  • die Einrichtung oder den Betrieb und die mit der Haltung der Tiere befassten Personen insbesondere hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere beim Erwerb, der Unterbringung und der Pflege sowie hinsichtlich deren medizinischer Behandlung zu beraten,
  • zu jedem Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens Stellung zu nehmen,
  • innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln zur Vermeidung oder Beschränkung von Tierversuchen hinzuwirken und die mit der Durchführung von Tierversuchen befassten Personen diesbezüglich zu beraten und
  • sich durch regelmäßige Fortbildungen über die für seinen Aufgabenbereich technischen und wissenschaftlichen Entwicklungen zu informieren und seine Erkenntnisse laufend an die mit der Durchführung von Tierversuchen befassten Personen weiterzugeben.

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 22 - Allgemeines Veterinärwesen, Tierschutz, Tierarzneimittelüberwachung
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Telefon

0361 57-3815201

Telefon

0361 57-3815221

E-Mail

tierschutz-tam@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Parkplatz

ParkplatzBesucherparkplätze auf dem Grundstück

Parkplätze: 10

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja