Steuerliche Folgen bei Aufgabe der Selbstnutzung Ihrer geförderten Wohnung
Geben Sie Ihr Wohneigentum auf oder Sie nutzen die steuerlich geförderte Immobilie nicht mehr selbst, wird Ihr Wohnförderkonto aufgelöst und Sie müssen den sich daraus ergebenden Auflösungsbetrag versteuern.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
In Ihrem Wohnförderkonto werden der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen erfasst.
Das Wohnförderkonto wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) geführt.
Sollten Sie Ihre steuerlich geförderte Immobilie dauerhaft nicht mehr selbst nutzen oder das Eigentum daran aufgeben, wird Ihr Wohnförderkonto in der Regel aufgelöst.
Den sich daraus ergebenden Auflösungsbetrag müssen Sieversteuern.
Ihr Wohnförderkonto wird allerdings nicht sofort aufgelöst, wenn Sie zum Beispiel
- die Selbstnutzung Ihrer Immobilie innerhalb von 5 Jahren wieder aufnehmen,
- nach Aufgabe der Selbstnutzung eine gleichwertige Reinvestition für eine andere Immobilie innerhalb einer bestimmten Frist vornehmen oder
- aufgrund von Krankheit oder Pflege das begünstigte Wohneigentum nicht mehr selbst nutzen können, Sie aber Eigentümerin oder Eigentümer bleiben.
- Sie melden der ZfA oder Ihrem Anbieter, dass Sie Ihr Wohneigentum nicht mehr selbst nutzen oder Ihr Eigentum daran aufgegeben haben.
- Ihr Wohnförderkonto wird aufgelöst.
- Die ZfA berechnet den Auflösungsbetrag und sendet Ihnen darüber einen Bescheid.
- Die ZfA informiert Ihren Anbieter und das für Sie zuständige Finanzamt.
- Sie haben das Altersvorsorgekapital aus Ihrem zertifizierten Altersvorsorgevertrag mit geförderten Beiträgen für die Eigenheimrenten-Förderung (Wohn-Riester) eingesetzt.
- Sie nutzen Ihr Wohneigentum nicht mehr selbst.
- Sie geben Ihr Eigentum an Ihrer steuerlich geförderten Immobilie auf.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer: 0 - 4 Wochen
- Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
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Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
Bundesministerium für Finanzen (BMF)
27.03.2024
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund
Zuständige Stellen
Geschwister-Scholl-Straße 10-13 14776 Brandenburg an der Havel
Stelle | Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund |
---|---|
Telefon | |
WWW | Internetseite der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) |
Öffnungszeiten |
Sprechzeiten
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Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
10868 Berlin, Stadt
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