Sterbegeld von der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten
Sie haben die Bestattung einer Person bezahlt, die bei einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder durch eine Berufskrankheit gestorben ist? Dann erstattet Ihnen die landwirtschaftliche Unfallversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten Sterbegeld, wenn Sie die Bestattung einer Person bezahlt haben,
- die bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft unfallversichert war und
-
die infolge eines Versicherungsfalls gestorben ist. Dazu gehören:
- Arbeitsunfälle
- Wegeunfälle und
- Berufskrankheiten
Sie erhalten Sterbegeld auch dann, wenn zum Beispiel wegen Verschollenheit keine Bestattung stattgefunden hat. Dazu gehören:
- Witwen oder Witwer,
- Kinder,
- Stiefkinder,
- Pflegekinder,
- Enkel,
- Geschwister,
- frühere Ehegatten oder -frauen,
-
Verwandte der aufsteigenden Linie, also:
- Eltern
- Großeltern
- Eltern von nichtehelichen Kindern
- Adoptiveltern und
- gegebenenfalls Ur-Großeltern
Aber auch Personen, die nicht zur Familie gehören, können Anspruch auf Sterbegeld haben, wenn sie die Bestattung bezahlt haben.
Die Höhe des Sterbegelds entspricht
- für Hinterbliebene: einem Siebtel der zum Zeitpunkt des Todes geltenden sogenannten Bezugsgröße. Diese errechnet sich aus dem Einkommen aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung.
- für Personen, die nicht zur Familie gehören: den tatsächlichen Kosten der Bestattung und ist maximal so hoch wie das Sterbegeld für Hinterbliebene.
Sie müssen das Sterbegeld nicht beantragen. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft prüft den Anspruch auf Sterbegeld von Amts wegen.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft informiert die ihr bekannten möglichen Berechtigten um ihnen die Anmeldung der Ansprüche zu ermöglichen.
Sie können sich dennoch mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen.
Damit Sie Sterbegeld erhalten können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
-
Tod ist Folge eines Versicherungsfalls der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, also
- eines Arbeitsunfalls,
- eines Unfalls auf dem Arbeitsweg,
- einer Berufskrankheit.
- Sie haben die Bestattung bezahlt.
- Sie sind Hinterbliebener oder Hinterbliebene.
- Sie sind kein Hinterbliebener oder keine Hinterbliebene, haben aber die Bestattung bezahlt.
Wenn Sie die Bestattung bezahlt haben, aber kein Hinterbliebener und keine Hinterbliebene sind:
- Es gibt keine Hinterbliebenen mit Anspruch auf das Sterbegeld.
Als anspruchsberechtigte Personen, die aber keine Hinterbliebene oder Hinterbliebener ist:
- Nachweis über die Bezahlung und Höhe der Bestattungskosten, zum Beispiel Rechnung
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
in der Regel unverzüglich, maximal 4 bis 6 Wochen
-
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft - Klage vor dem Sozialgericht
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
12.01.2022
Zuständige Stellen
Weißensteinstraße 70-72 34131 Kassel, documenta-Stadt
Stelle | Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) |
---|---|
Telefon | +49 561 785-0 |
Fax | +49 561 785219006 |
WWW | Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) |
De-Mail | |
Öffnungszeiten |
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
|
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
34105 Kassel, documenta-Stadt
Stelle | Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) |
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Telefon | +49 561 785-0 |
Fax | +49 561 785219006 |
WWW | Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) |
De-Mail | |
Öffnungszeiten |
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
|
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) |
---|---|
Telefon | +49 561 785-0 |
WWW | |
De-Mail | |
Öffnungszeiten |
Anrufzeiten
|
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) |
---|---|
Telefon | +49 561 785-0 |
Telefon | +49 561 785-0 |
De-Mail | |
Öffnungszeiten |
Anrufzeiten
|
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |