Sprengstoff verantwortliche Personen anzeigen
Wenn Sie im Besitz eines Betriebes sind, der den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, und eine verantwortliche Person nach dem Sprengstoffgesetz bestellen möchten, dann erhalten Sie hier Informationen dazu.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Inhaber eines Betriebes, der den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, verantwortliche Personen nach dem Sprengstoffgesetz bestellen, müssen Sie die Bestellung der zuständigen Behörde mitteilen. Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz, Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung, Standort Erfurt .
Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung sind unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Für Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen, ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zuständige Behörde.
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
19.06.2024
Zuständige Stellen
Tennstedter Staße 8/9 99947 Bad Langensalza
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt |
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Telefon | |
WWW | |
Parkplatz | ParkplatzBesucherparkplatz Parkplätze: 10 Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Linderbacher Weg 30 99099 Erfurt
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt |
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Telefon | |
WWW | |
Parkplatz | ParkplatzBesucherparkplatz Parkplätze: 10 Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
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Anzeige nach § 21 Abs. 4 Sprengstoffgesetz (Verantwortliche Personen nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SprengG)