Sprengstoff Lehrgänge zur Vermittlung der Fachkunde anerkennen
Für die Durchführung von Lehrgängen zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigen Sie eine staatliche Anerkennung durch di...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Für die Durchführung von Lehrgängen zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigen Sie eine staatliche Anerkennung durch die zuständige Behörde.
Die Lehrgangsanerkennung erfolgt auf schriftlichen oder elektronischen Antrag bei der zuständigen Behörde. Die Anerkennung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie - Referat Arbeitschutz.
Zu erbringen sind die Nachweise der fachlichen und persönlichen Eignung durch Vorlage von Abschlüssen, Zeugnissen und der Unbedenklichkeitsbescheinigung, die nicht älter als ein Jahr sein sollen.
- detailierter Lehrplan,
- Lehrgangsunterlagen,
- Prüfungsordnung,
- Prüfungsfragen,
- Stundenplan mit Zuordnung der Lehrkräfte,
- Angaben zur Ausübung der Tätigkeit im Rahmen einer gewerblichen Unternehmung,
- Nachweis einer Haftplichtversicherung
Ist der Antrag unvollständig, teilt Ihnen die zuständige Behörde mit, welche Unterlagen nachzureichen sind.
Die Lehrgangsanerkennung ist kostenpflichtig.
Für die Lehrgangsanerkennung ist derzeit ein Gebührenrahmen von 150 bis 1.000 EUR festgelegt.
Der Antrag auf Lehrgangsanerkennung muss rechtzeitig vor dem Beginn des ersten Lehrgangs eingereicht werden.
Über den Antrag ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten zu entscheiden. Die Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Eine Fristverlängerung ist zu begründen. Sie wird Ihnen rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglichen Frist mitgeteilt.
Links
- § 32 Abs. 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Teil A
- § 6 Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (ThürASZustVO) und Teil III der zu dieser Verordnung ergangenen Anlage
- § 71a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
- § 71b Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
- § 71c Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
- § 71d Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
- § 71e Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
Gegen die Entscheidung zu Ihrem Antrag bzw. gegen eine nicht fristgerecht getroffene Entscheidung stehen Ihnen die Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung zur Verfügung (Klage vor dem Verwaltungsgericht).
Der Antrag auf Lehrgangsanerkennung wird formlos eingereicht.
Die Grundsätze für die Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffrecht in der aktuellen Fassung sind zu beachten.
Für Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen, ist das Thüringer Landesbergamt zuständige Behörde
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
21.03.2022
Zuständige Stellen
Werner-Seelenbinder-Straße 6 99096 Erfurt
Stelle | Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie |
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Telefon | |
Fax | 0361 57381-1800 |
WWW | |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleThüringenhalle Straßenbahn1 |
Parkplatz | Parkplatz Parkplätze: 8 Gebühren: Nein Behindertenparkplatz Parkplätze: 2 Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
99106 Erfurt
Stelle | Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie |
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Telefon | |
Fax | 0361 57381-1800 |
WWW | |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleThüringenhalle Straßenbahn1 |
Parkplatz | Parkplatz Parkplätze: 8 Gebühren: Nein Behindertenparkplatz Parkplätze: 2 Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Tennstedter Staße 8/9 99947 Bad Langensalza
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt |
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Telefon | |
Fax | +49 361 573831-062 |
WWW | |
Parkplatz | ParkplatzBesucherparkplatz Parkplätze: 10 Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Linderbacher Weg 30 99099 Erfurt
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt |
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Telefon | |
Fax | +49 361 573831-062 |
WWW | |
Parkplatz | ParkplatzBesucherparkplatz Parkplätze: 10 Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |