Spielautomatensteuer
Auf den Betrieb von Spielautomaten wird in der Regel eine Vergnügungssteuer erhoben. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Spielautomatensteuer ist eine Vergnügungsteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandsteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.
Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate. Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
An die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Steueramt).
Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort.
Kommunale Satzung
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
28.12.2022
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2230 Steuern Gewerbesteuer |
---|---|
Telefon | |
Fax | 0365 838-2235 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchmelzhüttenstraße StraßenbahnLinie 1 |
Parkplatz | ParkplatzParkhaus am UCI Gebühren: Ja |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Downloads
Anlage 1a - Apparate mit Gewinn in Spielhallen
<p>Apparate mit Gewinn in Spielhallen</p>
Anlage 1b - Apparate mit Gewinn an sonstigen Aufstellorten
<p>Apparate mit Gewinn an sonstigen Aufstellorten</p>
Anlage 2a - Apparate ohne Gewinn in Spielhallen
<p>Apparate ohne Gewinn in Spielhallen</p>
Anlage 2b - Apparate ohne Gewinn sonstige Aufstellorte
Anlage 3 - Apparate mit sex-, gewalt- und kriegsverherrlichenden Spielen
Datenschutzhinweis Kämmerei
SEPA-Basislastschriftmandat / Einzugsermächtigung
Spielapparatesteuererklärung