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Sparkasse: Errichtung - Erlaubnis

Wenn Sie eine Sparkasse errichten möchten, dann benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Leistungsbeschreibung

Für die Errichtung einer Sparkasse ist eine Erlaubnis erforderlich. Sparkassen dürfen ausschließlich von kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbänden errichtet und betrieben werden.

Mit der Erteilung der Genehmigung wird die Sparkasse eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.
Die Sparkassen können im Gebiet ihres Errichtungsträgers Zweigstellen errichten. Ausnahmen hiervon bedürfen der Zustimmung der betroffenen Sparkasse, deren Träger sowie der Sparkassenaufsichtsbehörde.

Wenden Sie sich an die Sparkassenaufsichtsbehörde. In Thüringen ist Sparkassenaufsichtsbehörde das Thüringer Finanzministerium, PSF 900461, 99107 Erfurt.

Thüringer Finanzministerium

25.10.2017

Zuständige Stellen

.

99107 Erfurt


Stelle

Thüringer Finanzministerium

99107 Erfurt

Telefon

0361 573611700

Fax

0361 573611651

E-Mail

poststelle@tfm.thueringen.de

WWW

Thüringer Finanzministerium

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHäßlerstraße

BusStadtbuslinie 9

Parkplatz

Parkplatz

Parkplätze: 5

Gebühren: Nein

Behindertenparkplatz

Parkplätze: 3

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Ludwig-Erhard-Ring 7 99099 Erfurt


Stelle

Thüringer Finanzministerium
Ludwig-Erhard-Ring 7
99099 Erfurt

Telefon

0361 573611700

Fax

0361 573611651

E-Mail

poststelle@tfm.thueringen.de

WWW

Thüringer Finanzministerium

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHäßlerstraße

BusStadtbuslinie 9

Parkplatz

Parkplatz

Parkplätze: 5

Gebühren: Nein

Behindertenparkplatz

Parkplätze: 3

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja