Sozialstrukturförderungs-Projekte: Mitteilung zum Verzicht auf Rechtsmittel einreichen
Sie haben für Ihr Sozialstrukturförderungs-Projekt den Zuwendungsbescheid vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten? Wenn Sie auf Rechtsmittel verzichten, können Sie die Projektmittel noch vor Ablauf der Klagefrist beziehen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie für Sozialstrukturförderungs-Projekte in Partnerländern einen Zuwendungsbescheid vom BMZ erhalten haben, bekommen Sie Ihre Förderung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.
Ausnahme: Sie teilen dem BMZ per Online-Antrag oder formlos per E-Mail oder Post mit, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.
Haben Sie Ihren Zuwendungsbescheid des BMZ für ein Projekt der Sozialstrukturförderung erhalten, können Sie Ihre Mitteilung über den Verzicht auf Rechtsmittel online oder formlos per E-Mail oder Post einreichen:
Rechtsmittelverzicht online über das Bundesportal mitteilen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Der Rechtsmittelverzicht gilt mit dem Eingang beim BMZ als wirksam.
Rechtsmittelverzicht per E-Mail oder Post mitteilen:
- Senden Sie Ihre formlose, unterschriebene Mitteilung, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten, per E-Mail oder postalisch an das BMZ.
- Der Rechtsmittelverzicht gilt mit dem Eingang beim BMZ als wirksam.
Sie haben für ein Projekt der Sozialstrukturförderung einen Zuwendungsbescheid vom BMZ erhalten.
Mitteilung Rechtsmittelverzicht
Es fallen keine Kosten an.
Den Rechtsmittelverzicht müssen Sie dem BMZ nach Erhalt des Zuwendungsbescheids und vor Ablauf der 1-monatigen Klagefrist mitteilen.
Antragsfrist: 1 Monat
Das BMZ muss Ihren Rechtsmittelverzicht nicht bearbeiten, da er unmittelbar wirksam wird.
Links
- Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Sozialstruktur aus Kapitel 2302 Titel 687 03 (Neufassung mit Wir-kung vom 01.01.2021)
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
entfällt
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
27.10.2023
Zuständige Stellen
Dahlmannstraße 4 53113 Bonn, Stadt
Stelle | Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 228 99535-3500 |
WWW | Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) |
Öffnungszeiten |
Montag: 09:00 – 15:00 Uhr
|
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHeussallee/Museumsmeile Straßenbahn16, 63, 66, 67, 68 HaltestelleHeussallee/Museumsmeile Bus610 HaltestelleHeussallee/Museumsmeile Straßenbahn16, 63, 66, 67, 68 HaltestelleHeussallee/Museumsmeile Bus610 |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
53045 Bonn, Stadt
Stelle | Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung |
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Telefon | |
Fax | +49 228 99535-3500 |
WWW | Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) |
Öffnungszeiten |
Montag: 09:00 – 15:00 Uhr
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Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHeussallee/Museumsmeile Straßenbahn16, 63, 66, 67, 68 HaltestelleHeussallee/Museumsmeile Bus610 HaltestelleHeussallee/Museumsmeile Straßenbahn16, 63, 66, 67, 68 HaltestelleHeussallee/Museumsmeile Bus610 |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |