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Sozialstrukturförderungs-Projekte: Mitteilung zum Verzicht auf Rechtsmittel einreichen

Sie haben für Ihr Sozialstrukturförderungs-Projekt den Zuwendungsbescheid vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten? Wenn Sie auf Rechtsmittel verzichten, können Sie die Projektmittel noch vor Ablauf der Klagefrist beziehen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie für Sozialstrukturförderungs-Projekte in Partnerländern einen Zuwendungsbescheid vom BMZ erhalten haben, bekommen Sie Ihre Förderung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.

Ausnahme: Sie teilen dem BMZ per Online-Antrag oder formlos per E-Mail oder Post mit, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.

Haben Sie Ihren Zuwendungsbescheid des BMZ für ein Projekt der Sozialstrukturförderung erhalten, können Sie Ihre Mitteilung über den Verzicht auf Rechtsmittel online oder formlos per E-Mail oder Post einreichen:

Rechtsmittelverzicht online über das Bundesportal mitteilen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Der Rechtsmittelverzicht gilt mit dem Eingang beim BMZ als wirksam.

Rechtsmittelverzicht per E-Mail oder Post mitteilen:

  • Senden Sie Ihre formlose, unterschriebene Mitteilung, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten, per E-Mail oder postalisch an das BMZ.
  • Der Rechtsmittelverzicht gilt mit dem Eingang beim BMZ als wirksam.

Sie haben für ein Projekt der Sozialstrukturförderung einen Zuwendungsbescheid vom BMZ erhalten.

Mitteilung Rechtsmittelverzicht

Es fallen keine Kosten an.

Den Rechtsmittelverzicht müssen Sie dem BMZ nach Erhalt des Zuwendungsbescheids und vor Ablauf der 1-monatigen Klagefrist mitteilen.

Antragsfrist: 1 Monat

Das BMZ muss Ihren Rechtsmittelverzicht nicht bearbeiten, da er unmittelbar wirksam wird.

entfällt

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

27.10.2023

Zuständige Stellen

Dahlmannstraße 4 53113 Bonn, Stadt


Stelle

Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung
Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 99535-0

Fax

+49 228 99535-3500

E-Mail

poststelle@bmz.bund.de

WWW

Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHeussallee/Museumsmeile

Straßenbahn16, 63, 66, 67, 68

HaltestelleHeussallee/Museumsmeile

Bus610

HaltestelleHeussallee/Museumsmeile

Straßenbahn16, 63, 66, 67, 68

HaltestelleHeussallee/Museumsmeile

Bus610

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

53045 Bonn, Stadt


Stelle

Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung

53045 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 99535-0

Fax

+49 228 99535-3500

E-Mail

poststelle@bmz.bund.de

WWW

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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr

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Nein

Rollstuhlgerecht

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