Sonn- und Feiertagsbeschäftigung: Ausnahmebewilligung (Durchführung von Haus- und Ordermessen, Beschäftigung von Arbeitnehmern im Handelsgewerbe)
Wenn Sie als Arbeitgeber an Sonn- und Feiertagen Arbeitnehmer im Handelsgewerbe zur Durchführung einer Haus- oder Ordermesse beschäftigen wollen, an denen besondere Verhältnisse...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Arbeitgeber an Sonn- und Feiertagen Arbeitnehmer im Handelsgewerbe zur Durchführung einer Haus- oder Ordermesse beschäftigen wollen, an denen besondere Verhältnisse einen erweiterten Geschäftsverkehr erforderlich machen, benötigen Sie eine Ausnahmebewilligung.
Veranstalter, Aussteller wenden sich an die zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV) Abteilung Arbeitsschutz.
Der Antrag muss u.a. enthalten:
- Anschrift der Handelseinrichtung / Bezeichnung der Haus- oder Ordermesse bzw. des branchenüblichen Ordertermins,
- Darlegung der besonderen Verhältnisse, welche einen erweiterten Geschäftsverkehr im Handelsgewerbe erforderlich machen, Aussteller legen ggf. eine Kopie der Ausnahmegenehmigung für den Veranstalter vor,
- Anzahl der Arbeitnehmer, welche an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden sollen,
- Termin der Haus- oder Ordermesse,
- beabsichtigte Arbeitszeiten der betroffenen Arbeitnehmer.
Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils gültigen Gebühren- oder Kostenordnung.
Der Antrag muss mindestens eine Woche vor dem Sonntag/Feiertag, an dem Arbeitnehmer beschäftigt werden sollen, bei der zuständigen Stelle eingehen.
Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2a Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Bei einem Antrag gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2a ArbZG ist für jeden beantragten Sonn- und Feiertag, an welchen Arbeitnehmer beschäftigt werden sollen, zu untersetzen, dass besondere Verhältnisse vorliegen, welche einen erweiterten Geschäftsverkehr im Handelsgewerbe erforderlich machen.
Ein Antrag kann für maximal zehn Sonn- und Feiertage pro Kalenderjahr gestellt werden.
Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
17.10.2014
Zuständige Stellen
Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen |
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Telefon | |
WWW | |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Otto-Dix-Straße 9 07548 Gera
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen |
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Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Nein |
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Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2a Arbeitszeitgesetz (ArbZG)