Sondernutzung von Straßen - Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Die Gehwegüberfahrt dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Gehwegüberfahrt dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.
Wenn Sie ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Zustimmung für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt.
Gehwegüberfahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.
In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt.
In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer Fachfirma in Auftrag geben.
Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Den Antrag auf Herstellung einer Gewegüberfahrt stellen Sie im zuständigen Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.
Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise Grundstückseigentümerin.
Sofern Sie die Herstellung selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.
Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.
Es gibt durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges.
Außer der Verwaltungsgebühr entstehen Kosten für die Herstellung der Gehwegüberfahrt.
keine
Die Bearbeitungsdauer unterscheidet Antragsbearbeitung und Herstellung der Gehwegüberfahrt.
Die Antragsbearbeitung erfolgt umgehend.
Die Änderung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle: Mindestens 3 Monate
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
05.10.2022
Erfolgt die Beantragung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches eine Baugenehmigung benötigt wird, dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Erlaubnis zur Herstellung einer Gehwegüberfahrt. Es ist kein separater Antrag erforderlich.
Es ist verboten, Gehwegüberfahrten ohne Zustimmung der Gemeinde selbst herzustellen. Hierbei handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in den Straßenraum, der eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Die Zustimmung zur Herstellung einer Gehwegüberfahrt ersetzt nicht andere erforderliche behördliche Genehmigungen oder ergibt Ansprüche daraus zum Beispiel für den Bau einer Garage oder eine Carports.
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4730 Straßenservice m Fachgebiet Straßenservice werden Sondernutzungsgenehmigungen für beabsichtigte Straßenbenutzungen z.B. für Freiflächengastronomie, Veranstaltungen, private Baumaßnahmen oder Warenpräsentation sowie zur Straßenbenutzung für kurzzeitige Veranstaltungswerbung (Plakate, Planen, Überspannungen) oder Dauerwerbung (Großwerbetafeln, Litfaß-Säulen, Rahmensysteme an öffentlichen Beleuchtungsmasten/Lichtmastwerbung), Werbung zu Wahlen und Volksbegehren erteilt. |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-4705 |
WWW | |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |