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Sich bei der Erstellung eines Raumordnungsplans für die AWZ und das Bundesgebiet beteiligen

Sie können sich an der Aufstellung oder Änderung von Raumordnungsplänen für die AWZ und für den Gesamtraum Deutschlands beteiligen.

Leistungsbeschreibung

Als Bürgerin beziehungsweise Bürger oder für Ihr Unternehmen oder als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange haben Sie das Recht, sich an der Aufstellung von Raumordnungsplänen für die ausschließliche Wirtschaftszone Deutschlands (AWZ) und den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland zu beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken. Wie Sie sich beteiligen können, können Sie der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten Raumordnungsplan entnehmen. Diese wird von der zuständigen Behörde bereitgestellt.


In Raumordnungsplänen für die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee und Ostsee und für den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland können Festlegungen erfolgen, die:

  • die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs gewährleisten
  • weitere wirtschaftliche Nutzungen betreffen
  • die Meeresumwelt schützen und verbessern

Raumordnungspläne können zum Beispiel auch länderübergreifende Festlegungen zum Hochwasserschutz sowie Standortkonzepte für Häfen und Flughäfen enthalten.
 

Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten Raumordnungsplan äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Diese soll online erfolgen. 
Andere Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme können Sie der Bekanntmachung entnehmen. 
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme online abzugeben. 
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird auf der Internetseite der den Plan aufstellenden Behörde bekanntgegeben.
 

Es fallen keine Kosten an.

Mindestens ein Monat ab Beginn der Veröffentlichung im Internet.

Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Stellungnahmen.

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

25.07.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Referat S III 2 - Raumordnungsrecht, Raumordnungsplanung
Krausenstraße 17-18
10117 Berlin, Stadt

Telefon

+49 18 335-0

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein