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Schule - Leistungsbewertung

In Schulen werden Noten zur Leistungsbewertung vergeben.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Zum Nachweis des Leistungsstandes erbringen Schüler in angemessenen Zeitabständen entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Bildungsganges, der betreffenden Klassenstufen sowie der einzelnen Fächer, Lerngebiete, Lernfelder und Lernfeldgruppen schriftliche, mündliche und praktische Leistungen. Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage.

Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise sowie die gesamten während eines Schuljahres erbrachten Leistungen werden nach sechs Notenstufen bewertet. In bestimmten Klassenstufen bzw. in einigen Bildungsgängen an der Förderschule können die Noten durch eine allgemeine Bewertung oder ein Punktsystem ergänzt oder ersetzt werden.

Aussagen zur Leistungsbewertung sind im Thüringer Schulgesetz, in der Thüringer Schulordnung für die Grundschule , die Gemeinschaftsschule, die Regelschule, das Gymnasium und die Gesamtschule sowie in Schulordnungen für berufsbildende Schulen enthalten. Dies betrifft insbesondere Regelungen zu Art, Zahl, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung von Leistungsnachweisen, zur Leistungsbewertung ohne und mit Hilfe von Noten sowie zu Zeugnissen/Prüfungen. Weitere Festlegungen zu Leistungsnachweisen treffen die Lehrpläne.

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

07.04.2015