Rundfunkbeitrag abmelden
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben. Oder Sie ziehen in eine Wohnung ein, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden.
Die Abmeldung können Sie schriftlich übermitteln.
Bitte wenden Sie sich an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
- Sie sind bereits beim Beitragsservice angemeldet.
- Es haben sich Änderungen ergeben.
- Meldebescheinigung
- Beitragsnummer
- Wenn Sie zu einer Person ziehen, die bereits für die Wohnung zahlt.
- Vollmacht oder Betreuungsvollmacht
- Wenn Sie die Abmeldung für eine andere Person durchführen.
Beitrag: gebührenfrei
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Senatskanzlei Bremen
01.09.2022
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Zuständige Stellen
Stelle | ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice |
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Telefon | +49 1806 999-55510 |
Fax | +49 1806 999-55501 |
WWW | |
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Öffnungszeiten | Erreichbarkeit der Hotline: |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |