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Rundfunkbeitrag abmelden

Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden.

Leistungsbeschreibung

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben. Oder Sie ziehen in eine Wohnung ein, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden. 

Die Abmeldung können Sie schriftlich übermitteln.

Bitte wenden Sie sich an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

  • Sie sind bereits beim Beitragsservice angemeldet.
  • Es haben sich Änderungen ergeben.

  • Meldebescheinigung
  • Beitragsnummer
    • Wenn Sie zu einer Person ziehen, die bereits für die Wohnung zahlt.
  • Vollmacht oder Betreuungsvollmacht
    • Wenn Sie die Abmeldung für eine andere Person durchführen.

Beitrag: gebührenfrei

Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

Senatskanzlei Bremen

01.09.2022

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Zuständige Stellen

Stelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50656 Köln, Stadt

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+49 1806 999-55510
Service-Telefon 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen

Fax

+49 1806 999-55501
Service-Fax 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen

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Di. 07:00 - 19:00 Uhr
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Rollstuhlgerecht

Nein