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Rücktritt von einer theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal erklären

Sie haben sich für eine Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt angemeldet? Ein Rücktritt ist auf Antrag möglich, wenn Sie einen triftigen Grund vorweisen können.

Leistungsbeschreibung

Mit der Rücktrittserklärung können Sie von einer bereits beantragten Prüfungssitzung beim Luftfahrt-Bundesamt zurücktreten. Die Rücktrittserklärung richtet sich an Luftfahrtpersonal.

Ein Rücktritt ist aus Krankheitsgründen oder anderen triftigen Gründen (zum Beispiel Todesfall in der Familie oder Erkrankung des Kindes) möglich.

Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen beziehungsweise Nachweise verfügen.

Nach Bearbeitung der Rücktrittserklärung durch das Luftfahrt-Bundesamt erhalten Sie einen Bescheid über die Zurückweisung oder Akzeptanz des Rücktritts. Je nach Akzeptanz oder Zurückweisung eines Rücktrittes gilt die beantragte Prüfungsarbeit als „entschuldigt“ oder „unentschuldigt“.

Um von einer bereits beantragten Prüfungssitzung zurückzutreten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Nach Eingang der Erklärung bearbeitet das Luftfahrt-Bundesamt die Unterlagen. Anschließend wird ein Bescheid digital an das Postfach versendet.
  • Alternativ: Füllen Sie das Rücktrittsformular auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes aus und senden es per Post, Fax oder per E-Mail an die angegebene Adresse. Bei Versand per E-Mail muss die eigenhändige Unterschrift zum Beispiel als PDF-Anhang erkennbar sein.

  • Ein Rücktritt von einer beantragten Prüfungssitzung kann stets nur aus triftigen Gründen erfolgen.
  • Der Rücktritt muss innerhalb von 3 Kalendertagen nach   Prüfungstermin erklärt werden
  • Der Rücktritt muss innerhalb von 3 Kalendertagen erklärt werden
  • Die Prüfungsunfähigkeit muss ausreichend und spätestens 5 Kalendertage nach Eingang der Rücktrittserklärung nachgewiesen werden.
  • Bei Krankheit reichen Sie bitte alle Nachweisdokumente im Original per Post ein.

  • Nachweise, zum Beispiel ein Attest
  • bei Vertretung: Nachweis der Vertretungsberechtigung

Welche Unterlagen in ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Rücktrittsformular entnehmen.

Es fallen keine Kosten an. 

Beitrag: gebührenfrei

nach Prüfungstermin

Antragsfrist: 3 TAG

Eine Rücktrittserklärung kann erst nach fristgerechtem Eingang der beschriebenen schriftlichen Nachweise bearbeitet und damit berücksichtigt werden. Die Erteilung des Prüfungsbescheids erfolgt zeitnah nach der Antragstellung.

Bearbeitungsdauer: 3 - 7 TAG

Widerspruch  
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag

  • Bitte beachten Sie, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht anerkannt wird.

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

03.11.2023

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Zuständige Stellen

Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

E-Mail

poststelle@lba.de

WWW

Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 2 (Abnahme von Theorieprüfungen)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon

+49 531 23554280

Fax

+49 531 23554299

E-Mail

bewerbermeldungen@lba.de
für Bewerbung als Luftfahrtpersonal

E-Mail

theoriepruefungen@lba.de
für theoretische Prüfung

WWW

Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein