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Röntgeneinrichtung: Beendigung des Betriebs - Anzeige

Die Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle mitteilen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Standort des Dezernates Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV).

  • Anzeigebestätigung bzw. Genehmigungsbescheid

Derzeit fallen keine Verwaltungsgebühren an.

Die Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung ist unverzüglich mitzuteilen.

Der Abbau bzw. die Entsorgung von Röntgenanlagen sollte nur von Fachfirmen vorgenommen werden.

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

27.12.2017

Zuständige Stellen

Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Gera
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Telefon

+49 361 57-38210

E-Mail

marktueberwachung@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Nein

Otto-Dix-Straße 9 07548 Gera


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Gera
Otto-Dix-Straße 9
07548 Gera

Telefon

+49 361 57-38210

E-Mail

marktueberwachung@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Nein

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Anzeige über die Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung