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Revitalisierung von Brachflächen – Förderung beantragen

Sie wollen unansehnliche Flächen in Ihrem Ort aufwerten, eine Brachfläche nachnutzen und benötigen finanzielle Unterstützung für Abriss, Entsiegelung einschließlich damit verbundener Folgenutzung? Dann beantragen Sie Förderung für die Revitalisierung von Brachflächen. 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Unterstützung für die Revitalisierung von Brachflächen benötigen, dann können Sie für entsprechende Maßnahmen eine Förderung beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben wird auf 1. Mio Euro pro Vorhaben begrenzt. 
 
 Was wird gefördert?

  • Abriss und Entsiegelung einschließlich Entsorgung
  • Folgenutzung
  • Grunderwerb

Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/ Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.

An das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Eine Förderung können Sie erhalten als 

  • Gemeinden,
  • Natürliche Personen und Personengesellschaften,
  • juristische Personen des privaten Rechts.

Die Förderung erfolgt in ländlich geprägten Orten. Hierunter fallen Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohner.

  • Antragsformular
  • Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.

Die Antragstellung ist gebührenfrei.

Es gibt keine Antragsfrist. Anträge können ganzjährig gestellt werden.

Widerspruch

Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Zur vollständigen Bearbeitung und Einreichung der Anträge über das Online-Portal Portia ist eine Registrierung im Servicekonto von Portia mit der Online-Ausweisfunktion notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie im untenstehenden Link.

Bis einschließlich 2025 ist eine Antragstellung sowohl über das Online-Portal Portia, als auch in Papierform durch das entsprechende Antragformular möglich. Je nachdem, welcher Weg für die Antragstellung gewählt wurde, muss dieser für den Rest der Maßnahme beibehalten werden.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

28.02.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 44 - Regionale Landentwicklung Ostthüringen
Burgstraße 5
07545 Gera

Telefon

+49 361 574065-101

Fax

+49 361 574164-333

E-Mail

post.gera@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Zweigstelle Gera

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Infotelefon Landentwicklung

Telefon: +49 361 574062-999

E-Mail: laendlicherraum@tlllr.thueringen.de

Stelle

PORTIA Servicehotline
Uhlandstraße 3
99601 Sömmerda

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+49 361 574013-333

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