Zum Inhalt springen
Serviceportal

Rentenversicherungskonto klären

Um zu prüfen, ob die Daten für Ihre spätere Rente vollständig und richtig sind, können Sie die Klärung Ihres Versicherungskontos bei der Rentenversicherung beantragen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung sind oder waren, haben Sie ein Rentenversicherungskonto. Hier werden alle Daten gespeichert, die für Ihre Rente wichtig sind.
Die Deutsche Rentenversicherung speichert darin:

  • Arbeitszeiten
  • Ausbildungszeiten
  • Krankenzeiten
  • Arbeitslosigkeitszeiten und
  • Kindererziehungszeiten

Sie können die dort gespeicherten Daten jederzeit einsehen. Sie können Ihren Versicherungsverlauf auch jederzeit prüfen lassen.
Wenn Sie 43 Jahre alt sind und Ihre Anschrift aktuell ist, sendet Ihnen die Rentenversicherung automatisch einen Versicherungsverlauf zu. So können Sie die gespeicherten Daten überprüfen. Anschließend erhalten Sie alle 6 Jahre einen Versicherungsverlauf.
Wenn die gespeicherten Daten unvollständig oder fehlerhaft sind, sollten Sie diese rechtzeitig berichtigen oder ergänzen lassen. Dazu müssen Sie einen Kontenklärungsantrag stellen. Nur wenn Ihr Versicherungskonto vollständig und richtig ist, kann die Höhe Ihrer späteren Rente richtig berechnet werden. Zudem wird Ihr späterer Rentenantrag so schneller bearbeitet. Auch zur Altersvorsorge können wir Sie besser beraten, wenn Ihre Daten korrekt sind.
Die rechtzeitige Kontoklärung ist auch wichtig, weil Krankenkassen, Arbeitsagenturen und Arbeitgeber Unterlagen nur für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren.

Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.

Online-Antrag:

  • Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter "Online-Dienste" finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.
  • Wenn Sie dem Link „Antrag stellen“ folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
  • Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Sie erhalten eine Sendebestätigung.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Persönlicher Antrag:

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie einen Termin mit der DRV.
  • Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeit Ihre Versicherungsnummer benötigt.
  • Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen. Je nach Verfügbarkeit freier Termine, erhalten Sie einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin.
  • In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Schriftlicher Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
  • Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter.
  • Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts­- und Beratungsstellen abholen.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie alle Unterlagen
    • per Post an Ihren Rentenversicherungsträger oder
    • geben Sie diese in einer der örtlichen Beratungsstellen ab.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.

  • Sie sind oder waren bei der Deutschen Rentenversicherung versichert.

  • Welche Nachweise oder Unterlagen nötig sind, wird Ihnen bei einer elektronischen Antragstellung angezeigt.
  • Wenn Sie das Antragsformular verwenden, können Sie ihm entnehmen, welche Nachweise nötig sind.
  • Dies können zum Beispiel sein:
    • Zeugnisse,
    • Bescheinigungen von Krankenkassen oder
    • Entgeltnachweise

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 Monat.

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen können Sie dem Feststellungsbescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Sozialgericht
    Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Deutsche Rentenversicherung (DRV)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

13.07.2022

Zuständige Stellen

Stelle

Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung

Telefon

+49 800 10004800

WWW

Informationen zum Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung

WWW

Servicetelefon für gehörlose und hörgeschädigte Menschen

Öffnungszeiten

Servicezeiten

Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19:30 Uhr
Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Ihr zuständiger Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

WWW

Meinen Rentenversicherungsträger finden

WWW

Anschriften und Telefonnummern der Rentenversicherungsträger in Deutschland

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger

WWW

Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort suchen

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein