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Rentenbezug der Künstlersozialkasse melden

Erhalten Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung? Dann hat das Auswirkungen auf Ihren Versicherungsstatus in der Künstlersozialversicherung.

Leistungsbeschreibung

Als Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versicherungspflichtig ist, können Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine Rente beantragen. Dazu müssen Sie die die Voraussetzungen erfüllen.
Der zuständige Rentenversicherungsträger wird Sie über die genauen Voraussetzungen für eine Rente informieren. Nach Ihrem Antrag prüft der Rentenversicherungsträger die Voraussetzungen. Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid über Ihren Antrag.

Wenn Sie eine Rente erhalten, verändert sich gegebenenfalls Ihre bisherige Versicherungspflicht bei der KSK:

  • Wenn Sie eine Regelaltersrente ("normale" Rente) erhalten, endet Ihre bisherige Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Ausnahme: Sie beantragen ausdrücklich, weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.
  • Wenn Sie eine Vollrente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung erhalten, reduziert sich Ihre Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn aufgrund der Rente haben Sie keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
  • Wenn Sie eine Vollrente erhalten und diese in eine Teilrente ändern oder umgekehrt, kann das ebenfalls Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht haben.

Wenn Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten beziehungsweise beantragt haben:

  • Informieren Sie die KSK formlos darüber, dass Sie den Rentenantrag gestellt haben.
  • Beantworten Sie gegebenenfalls umgehend Rückfragen des Rentenversicherungsträgers und der KSK.
  • Reichen Sie so schnell wie möglich eine Kopie des Rentenbescheides bei der KSK ein.
    • Die KSK stellt auf ihrer Internetseite zu diesem Zweck ein PDF-Formular zur Verfügung.
    • Laden Sie das PDF-Formular herunter.
    • Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit der Kopie Ihres Rentenbescheides per Post an die im Formular angegebene Adresse der KSK.
  • Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Änderungen Ihrer Versicherungspflicht.

  • Sie sind aktuell über die KSK versicherungspflichtig.
  • Sie erhalten eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder haben eine solche Rente beantragt.
  • Sie arbeiten weiterhin künstlerisch oder publizistisch in erwerbsmäßigem Umfang.

  • Kopie des Bewilligungsbescheides des Rentenversicherungsträgers

 Es fallen keine Kosten für Sie an.

Informieren Sie die KSK unverzüglich über Ihren Rentenantrag.

Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 4 Wochen, wenn alle Unterlagen und Angaben vorliegen.

  • Widerspruch
    Nicht alle Rentenbezüge haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid entnehmen.

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

25.11.2021

Zuständige Stellen

Gökerstraße 14 26384 Wilhelmshaven


Stelle

Künstlersozialkasse (KSK)
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500
Service-Center

Fax

+49 4421 7543-5080
Für Versicherte

Fax

+49 4421 7543-5062
Für Verwerter

Fax

+49 4421 7543-5050
Rechtsstelle

E-Mail

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

E-Mail

abgabe@kuenstlersozialkasse.de

WWW

Internetseite der Künstlersozialkasse

De-Mail

poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de

Öffnungszeiten

Service-Center (Hotline):

Montag 09:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr

Freitag 09:00 – 16:00 Uhr

Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

26380 Wilhelmshaven


Stelle

Künstlersozialkasse (KSK)

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