Rentenberatung - Erlaubnis
Für die Durchführung von Rentenberatungen ist eine Registrierung bei der zuständigen Behörde notwendig.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Rentenberatung auf folgenden Gebieten betreiben wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen:
- gesetzliche Renten- und Unfallversicherung,
- soziales Entschädigungsrecht,
- übriges Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung.
Voraussetzungen:
Erforderlich ist ein Nachweis besonderer Sachkunde in den entsprechenden Rechtsgebieten.
Registriert werden können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit.
Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.
Die Rentenberatung ist ein Teilbereich der Rechtsberatung nach § 10 RDG (siehe Leistung Rechtsberatung – Erlaubnis).
Zuständige Stelle für die Registrierung als Erlaubnisinhaber nach Rechtsberatungsgesetz ist in Thüringen der Präsident des Landgerichts Erfurt.
Zuständige Stellen
Domplatz 37 99084 Erfurt
Stelle | Landgericht Erfurt |
---|---|
Telefon | 0361 57353-3535 |
Fax | 0361 57353-3579 |
WWW | https://gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-erfurt |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
99107 Erfurt
Stelle | Landgericht Erfurt |
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Telefon | 0361 57353-3535 |
Fax | 0361 57353-3579 |
WWW | https://gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-erfurt |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |