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Räumlichkeiten (kommunale) - Vermietung

Kommunen können ihre Räumlichkeiten zu verschiedenen Anlässen an Privatpersonen, z.B. zur Durchführung von privaten Veranstaltungen (Geburtstage, Hochzeiten usw.) vermieten....

Leistungsbeschreibung

Kommunen können ihre Räumlichkeiten zu verschiedenen Anlässen an Privatpersonen, z.B. zur Durchführung von privaten Veranstaltungen (Geburtstage, Hochzeiten usw.) vermieten. Hierzu stellt der Nutzer einen Antrag an die Kommune. Die Bereitstellung der Räumlichkeiten erfolgt gegen Zahlung des im Mietvertrag festgelegten Nutzungsentgeltes, der Bewirtschaftungs- sowie ggf. Reinigungskosten und unter Beachtung der Benutzungsordnung.

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, in deren Besitz sich die kommunale Räumlichkeit befindet.

  • Antrag auf Überlassung von Räumlichkeiten
  • Angabe von Nutzungsdatum, Nutzungsdauer, Nutzungszweck der Räumlichkeiten

Es fallen Benutzungsentgelte an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Benutzungs- und Gebührenordnung der jeweiligen Kommune

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Gemeinde nach den jeweils gültigen Antragsformularen.

Zuständige Stellen

0.
Stelle

Stadtverwaltung Gera - 4500 Amt für Hochbau und Liegenschaften
Ernst-Toller-Straße 15
07545 Gera

Telefon

0365 838-4501

Fax

0365 838-4505

E-Mail

hochbau.liegenschaften@gera.de

WWW

Amt für Hochbau und Liegenschaften

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHauptbahnhof

StraßenbahnLinie 1

Parkplatz

ParkplatzErnst-Toller-Straße 15 (vor dem Eingang zum Ämtergebäude - 2 Stunden freies Parken/begrenzte Kapazität)

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja