Räumlichkeiten (kommunale) - Vermietung
Kommunen können ihre Räumlichkeiten zu verschiedenen Anlässen an Privatpersonen, z.B. zur Durchführung von privaten Veranstaltungen (Geburtstage, Hochzeiten usw.) vermieten....
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Leistungsbeschreibung
Kommunen können ihre Räumlichkeiten zu verschiedenen Anlässen an Privatpersonen, z.B. zur Durchführung von privaten Veranstaltungen (Geburtstage, Hochzeiten usw.) vermieten. Hierzu stellt der Nutzer einen Antrag an die Kommune. Die Bereitstellung der Räumlichkeiten erfolgt gegen Zahlung des im Mietvertrag festgelegten Nutzungsentgeltes, der Bewirtschaftungs- sowie ggf. Reinigungskosten und unter Beachtung der Benutzungsordnung.
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, in deren Besitz sich die kommunale Räumlichkeit befindet.
- Antrag auf Überlassung von Räumlichkeiten
- Angabe von Nutzungsdatum, Nutzungsdauer, Nutzungszweck der Räumlichkeiten
Es fallen Benutzungsentgelte an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Benutzungs- und Gebührenordnung der jeweiligen Kommune
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Gemeinde nach den jeweils gültigen Antragsformularen.
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - 4500 Amt für Hochbau und Liegenschaften |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-4505 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHauptbahnhof StraßenbahnLinie 1 |
Parkplatz | ParkplatzErnst-Toller-Straße 15 (vor dem Eingang zum Ämtergebäude - 2 Stunden freies Parken/begrenzte Kapazität) Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |