Zum Inhalt springen
Serviceportal

Qualifizierte Signatur beantragen

Durch den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur können Bürger sowie Unternehmer elektronische Dokumente vor dem Versand mit einer persönlichen quailifizierten...

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Durch den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur können Bürger sowie Unternehmer elektronische Dokumente vor dem Versand mit einer persönlichen quailifizierten Signatur versehen. Durch diese Sigantur bestätigen Sie die Urheberschaft sowie die Unverfälschheit des Dokuments. Gemäß § 126 a BGB ersetzt diese qualifizierte Signatur Ihre handschriftliche Unterschrift.

Um eine qualifizierte Signatur einsetzen zu können, müssen Sie

  • über einen PC mit Internetanschluss,
  • über ein Kartenlesegerät der Schutzklasse 3 und
  • über entsprechende Signatursoftware verfügen.

Um eine qualifizierte Signatur zu beantragen, wenden Sie sich bitte an einen zertifizierten Diensteanbieter.

Eine aktuelle Liste aller durch die Bundesnetzagentur akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA) finden Sie im Internetangebot der Bundesnetzagentur.

Die Kosten der Signaturerstellung sind durch den Antragssteller zu tragen.

Die zur Beantragung der qualifizierten Signatur erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den Publikationen des jeweiligen Zertifizierungsdiensteanbieters (ZDA).

Bitte klären Sie vorab, ob Sie für Ihr Anliegen eine qualifizierte digitale Signatur benötigen.

Um Ihre Signaturkarte freizuschalten, befolgen Sie die Anleitung des Signatur-Trustcenter (ZDA), der Ihnen die Signaturkarte bereitstellt. Dieser ist auch immer Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Freischaltung von Signaturkarten.

Zertifizierungsdiensteanbieter sind beispielsweise:

  • D-Trust
  • DE-CODA/ Chambersign
  • T-Telesec
  • S-Trust
  • Signtrust

Siehe dazu auch die Veröffentlichung der Bundesnetzagentur über akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieter.

Anbieter für Kartenlesegeräte sind beispielsweise:

  • Cherry
  • Kobil
  • Reiner-SCT
  • SCM Microsystems

Siehe dazu auch die Veröffentlichung von Bestätigungen und Herstellererklärungen für Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen bei der Bundesnetzagentur.

Bei Fragen zur Erstellung und zur Nutzung qualifizierter Signaturen wenden Sie sich bitte an die Bundesnetzagentur.