Pyrotechnik: Abbrennen durch Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber/innen - Anzeige
Wenn Sie als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber/in pyrotechnische Gegenstände nach § 23 der 1. Sprengstoffverordnung abbrennen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stell...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber/in pyrotechnische Gegenstände nach § 23 der 1. Sprengstoffverordnung abbrennen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
Die Anzeigepflicht gilt für
- pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember,
- pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 und T2 ganzjährig.
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Gesundheitlicher und Technischer Verbraucherschutz, Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung, Standort Erfurt.
- Erlaubnis nach § 7 SprenG
- Befähigungsschein nach § 20 SprenG
- aktueller Lageplan mit Maßstabsangabe, in dem der Platz zum Aufbau und Laden sowie der Schutzabstand eingezeichnet sind (gegebenenfalls Angabe der Höhe des Abbrennplatzes über Erdgleiche)
Es fallen keine Gebühren an.
Die Anzeige muss rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Abbrenntermin, bei der zuständigen Stelle eingehen. Für das geplante Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, muss die Anzeige spätestens vier Wochen vorher eingehen.
Für bestimmte Abbrennorte und Abbrenngebiete gibt es Einschränkungen. Auskünfte dazu erteilt die zuständige Stelle.
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
05.02.2014
Zuständige Stellen
Tennstedter Staße 8/9 99947 Bad Langensalza
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt |
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Telefon | |
WWW | |
Parkplatz | ParkplatzBesucherparkplatz Parkplätze: 10 Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Linderbacher Weg 30 99099 Erfurt
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt |
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Telefon | |
WWW | |
Parkplatz | ParkplatzBesucherparkplatz Parkplätze: 10 Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
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Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (§ 23 Abs. 3 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz)