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Prüfsachverständige für Technische Anlagen und Einrichtungen - Anerkennung beantragen

Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Das geschieht im Auftrag des Bauherrn oder anderer Verantwortlicher nach dem Bauordnungsrecht.

Leistungsbeschreibung

Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Das geschieht im Auftrag des Bauherrn oder anderer Verantwortlicher nach dem Bauordnungsrecht. Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen ihrer Prüfaufgaben unabhängig und nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden.

Die Anerkennung als Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen erfolgt nur bei Antragstellern, welche die allgemeinen Voraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für diesen Fachbereich erfüllen und nachweisen können. Neben dem Nachweis eines geeigneten Hochschulabschlusses und ausreichend langer Berufs- und Prüferfahrung erfolgt eine Fachbegutachtung, die eine schriftliche und eine mündliche Prüfung beinhaltet.

Wenden Sie sich bitte an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Referat 21 Baurecht

- Abschluss eines Ingenieurstudiums an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule oder an einer sonstigen gleichwertigen ausländischen Einrichtung

- mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit als Ingenieur in der Fachrichtung, in der die Anerkennung beantragt wird, davon mindestens 2 Jahre Mitwirkung bei Prüfungen

- Nachweis der besonderen Fachkunde in der beantragten Fachrichtung (wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens durch Fachgutachten beigebracht)

  • Lebenslauf
  • Kopie der Abschluss- und Befähigungszeugnisse
  • Nachweis über Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P)
  • Angaben über Niederlassungen und Beteiligungen an Gesellschaften
  • Nachweis der Berufserfahrung und Mitwirkung bei Prüfungen

Welche Gebühren fallen an? Pro Fachrichtung 200 – 300 € ( Kosten der Fachbegutachtung durch fachbegutachtende Stelle nicht inbegriffen).

Die Anmeldung ist jederzeit möglich. Die Prüfungen finden ca. 1 bis 2 mal im Jahr statt.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Prüfungsterminen der fachbegutachtenden Stellen.

Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (ThürPPVO)

Klage

Formlos.

Die Anerkennung kann für folgende Fachgebiete beantragt werden:

  • Lüftungsanlagen,
  • CO-Warnanlagen,
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlage,
  • Druckbelüftungsanlagen
  • Feuerlöschanlagen,
  • Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
  • Sicherheitsstromversorgungen.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 

11.12.2020

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachbegutachtende Stellen.

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Referat 21 - Baurecht
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt

Telefon

+49 361 5741110000
Zentrale Nummer für das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

E-Mail

poststelle@tmil.thueringen.de

WWW

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Abteilung 2, Städte- und Wohnungsbau, Staatlicher Hochbau

Öffnungszeiten

Eine telefonische Besprechung oder der Kontakt per E-Mail wird empfohlen.

In der Regelarbeitszeit ist der Kontakt möglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja