Prüfingenieure für Brandschutz - Anerkennung beantragen
Prüfingenieure für Brandschutz nehmen bauaufsichtliche Prüfaufgaben im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde wahr.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Prüfingenieure für Brandschutz nehmen bauaufsichtliche Prüfaufgaben im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde wahr.
- Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule in der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studienganges mit Schwerpunkt Brandschutz oder eines gleichwertigen Studiums an einer ausländischen Hochschule oder an einer sonstigen gleichwertigen ausländischen Einrichtung oder Abschluss einer Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
- Nachweis einer mindestens fünfjährigen Erfahrung und überdurchschnittlicher Fähigkeiten bei der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden, insbesondere von Sonderbauten unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischen Schwierigkeitsgrad, oder deren Prüfung
- Nachweis der erforderlichen Kenntnisse im Bereich des abwehrenden und des anlagentechnischen Brandschutzes, des Brandverhaltens und der Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauprodukten und Bauarten und der einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften (wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens durch Bescheinigung des Prüfungsausschusses beigebracht)
- Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdeganges bis zum Zeitpunkt der Antragstellung,
- Kopie der Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse,
- der Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P),
- Angaben
- über etwaige sonstige Niederlassungen,
- über eine etwaige Beteiligung an einer Gesellschaft, deren Zweck die Planung oder Durchführung von Bauvorhaben ist,
- der Gemeinde, in welcher der Geschäftssitz als Prüfingenieur beabsichtigt wird,
- darüber, ob und wie oft der Antragsteller sich bereits erfolglos auch in einem anderen Land einem Anerkennungsverfahren als Prüfingenieur/Prüfsachverständiger für Brandschutz unterzogen hat,
- Erklärung, dass die berufliche Tätigkeit eigenverantwortlich im Sinne von § 4 Satz 2 Nr. 1, 2 oder 3 ThürPPVO und unabhängig im Sinne von § 4 Satz 3 ThürPPVO erfolgt,
- die Nachweise über mindestens fünf Jahre Erfahrung in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden, insbesondere von Sonderbauten unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischen Schwierigkeitsgrad oder deren Prüfung,
- Referenzobjektliste über die brandschutztechnische Planung und Ausführung von Sonderbauten oder deren Prüfung, in der mindestens 10 (max. 15) eigenverantwortlich bearbeitete Bauvorhaben einschließlich einer Kurzschilderung der objektbezogenen Brandschutzaspekte (u.a. Ort, Zeit, Ausführungsart, Nutzungsart, Anzahl der Nutzer, Höhe der baulichen Anlage, Größe der Grund-fläche der baulichen Anlage, Zahl der Vollgeschosse, Geschossfläche, Anzahl der Brandabschnitte und die Anzahl der notwendigen Treppenräume) aufgeführt sind, die auch genehmigt wurden (Muster –siehe Anlage),
- ein Verzeichnis von Personen, die über die Eignung des Antragstellers Auskunft geben können; hierbei ist anzugeben, bei welchen Vorhaben und zu welcher Zeit der Antragsteller mit diesen Personen zusammengearbeitet hat,
Die Gebühren für das Anerkennungsverfahren betragen 500 bis 1000 €. Für die Tätigkeit des Prüfungsausschusses entstehen Auslagen von ca. 1500 bis 2000 €.
Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Die Anerkennungsverfahren finden aller 1,5 - 2 Jahre statt.
abhängig von den Prüfungsterminen des Prüfungsausschusses
Klage
Ein Formular wird rechtzeitig vor Beginn eines neuen Anerkennungsverfahrens bereitgestellt.
Auf der Internetseite des TMIL finden Sie die Liste der Thüringer Prüfingenieure und weitere Informationen.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
13.04.2021
Prüfungsausschuss für die Anerkennung von Prüfingenieuren für Brandschutz
Der Prüfungsausschuss ist von den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder berufen. Die Geschäftsstelle befindet sich im Staatsministerium für Regionalentwicklung Sachsen.
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Referat 21 - Baurecht |
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Telefon | +49 361 5741110000 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Eine telefonische Besprechung oder der Kontakt per E-Mail wird empfohlen. In der Regelarbeitszeit ist der Kontakt möglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr. |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |