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Programm zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen" (NALAP)

Mit dem „Programm zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen" (NALAP) kann: 1.  eine Förderung durch Vertragsabschluss erfolgen z....

Leistungsbeschreibung

Mit dem „Programm zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen" (NALAP) kann:

1.  eine Förderung durch Vertragsabschluss erfolgen z.B. für die

  • Durchführung von Mahd und Beweidung auf Biotopgrünland
  • Pflege von Teichen und Kopfbäumen
  • Betreuung von Amphibienschutzzäunen

2. eine Förderung durch Zuwendungsbescheid erfolgen z.B. für die Durchführung von

  • Naturschutzprojekten zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen und Lebensstätten in der Agrarlandschaft

Anträge auf Projektförderung oder auf einen Vertragsabschluss können Sie jährlich bis zum 01. Februar stellen. Später eingereichte Vertragsangebote/Anträge können berücksichtigt werden. Anträge auf Projektförderung oder auf Abschluss eines Vertrages bereitet die untere Naturschutzbehörde des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt gemeinsam mit Ihnen vor und leitet diese an die Bewilligungsbehörde weiter. Die Bewilligungsbehörde erlässt einen Zuwendungsbescheid zur Projektförderung oder schließt mit Ihnen einen Vertrag ab.

  • Das Verfahren zur Auszahlung im Rahmen einer Projektförderung wird im Bewilligungsbescheid geregelt.
  • Die Auszahlung einer vertraglich vereinbarten Zuwendung bzw. Vergütung erfolgt jährlich auf Antrag (Formblatt).

Ansprechpartner vor Ort, in den Landkreisen und kreisfreien Städten ist die jeweilige Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes bzw. der Stadtverwaltung.

Antrags- und Bewilligungsbehörde ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.

Um Vertragsnehmer oder Träger von Projekten zu werden, müssen Sie dem folgenden Personenkreis angehören

  • natürliche Personen
  • juristische Personen des privaten (insbesondere Vereine und Naturschutzverbände) und des öffentlichen Rechts
  • ggf. Kommunen
  • gemeinnützige juristische Personen
  • landwirtschaftliche Personen und andere Landbewirtschafter

weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung können Sie der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NALAP) entnehmen. 

  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen
  • Zuwendungsvertrag zur Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Formulare erhalten Sie über die untere Naturschutzbehörde Ihres Landratsamtes bzw. der Stadtverwaltung und die Bewilligungsbehörde.

keine

Anträge auf Projektförderung oder auf einen Vertragsabschluss erfolgen jährlich bis zum 01.Februar. Später eingereichte Vertragsangebote/Anträge können berücksichtigt werden.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Bei Bewilligung eines Projekts enthält der Förderbescheid die übliche Rechtsbehelfsfrist von einem Monat.

Vordrucke bzw. Formulare erhalten Sie bei der unteren Naturschutzbehörde Ihres Landratsamtes bzw. in kreisfreien Städten Ihrer Stadtverwaltung oder bei der Bewilligungsbehörde.

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

02.03.2020

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Referat 33 - Landschaftspflege, Naturschutzförderung
Harry-Graf-Kessler-Straße 1
99423 Weimar

Tel: +49 361 57 3943 042
Fax: +49 361 57 3943 890

Fragen Sie den Landschaftspflegeverband, der in Ihrem Landkreis oder in Ihrer Gemeinde tätig ist, ob er Ihnen helfen kann. 
 

Bei Pflegemaßnahmen bzw. Projekten in FFH- und Vogelschutzgebieten sowie für Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie fragen Sie die jeweils örtlich zuständige NATURA 2000-Station.  

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 33 - Landschaftspflege, Naturschutzförderung
Harry-Graf-Kessler-Straße 1
99423 Weimar

Telefon

+49 361 57394-3042

Fax

+49 361 57394-3890

E-Mail

poststelle@tlubn.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

.
Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4240 Naturschutz
Amthorstraße 11
07545 Gera

Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen zu schützen (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz). Der Erhalt unserer Lebensgrundlagen ist eine öffentliche Aufgabe und dient dem in Artikel 20a Grundgesetz verankerten Staatsziel.
Eine Übernutzung und Zerstörung von Natur und Landschaft gilt es zu vermeiden und die Wiederherstellung, der Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter werden angestrebt. Dabei sind die biologische Vielfalt, die Regenerationsfähigkeit, aber auch die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft zu sichern.
Danach, ob an den Vorgängen und Wechselwirkungen Lebewesen beteiligt sind, unterscheidet man abiotische und biotische Bestandteile des Naturhaushaltes. Als abiotisch werden Böden, Gewässer, Klima, Luft, Biotope, sowie auch das Landschaftsbild angesehen. Biotische Bestandteile des Naturhaushaltes sind Fauna und Flora. Zwischen den Bestandteilen gibt es vielfältige Zusammenhänge und Wechselwirkungen, die zum Beispiel in der Landschaftsökologie näher betrachtet und untersucht werden. Einzelne Bestandteile des komplexen Systems sind zu schützen, damit sie dauerhaft ihre Funktion erfüllen können. Wichtige Funktionen des Naturhaushaltes: Er stellt uns sind Siedlungsraum und Wirtschaftsstandort (Nahrungsmittel, Rohstoffe, Verarbeitung, Verkehr), dient uns zur Erholung und Gesunderhaltung. Eingeschränkte oder verloren gegangene Funktionen können schwerwiegende Auswirkungen auf den Menschen und für zukünftige Generationen haben.
Wichtige Gegenstände des Naturschutzes sind u. a. Naturlandschaften, Naturdenkmäler, Schutzgebiete und Landschaftsbestandteile, sowie seltene, in ihrem Bestand gefährdete Pflanzen, Tiere, und Lebensräume (Biotope), die abhängig vom Standort in bestimmten Ökosystemen vorkommen. Der Naturschutz beschäftigt sich daher auch mit Standortfaktoren wie Boden, Klima, Luft oder den Auswirkungen von Lärm sowie anderer schädlicher Einflüsse auf Natur und Landschaft wie zum Beispiel Licht, Bewegung, Zerschneidung oder Isolation von Lebensräumen. Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen. In den letzten Jahrzehnten hat auch der Naturschutz innerhalb von Siedlungen und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen an Bedeutung gewonnen.
Zuständig für den Vollzug der gesetzlichen Vorgaben zum Naturschutz ist für fast alle Aufgabenbereiche die untere Naturschutzbehörde, die im Fachdienst Umwelt der Stadtverwaltung Gera angesiedelt ist.

Telefon

0365 8384240

Fax

0365 838-4205

E-Mail

umwelt@gera.de

WWW

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Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Parkplatz

ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein