Presserecht - Ordnungswidrigkeiten
Das Presserecht ist ein Teilbereich des Medienrechtes. Es befasst sich, ausgehend von der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit, mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Das Presserecht ist ein Teilbereich des Medienrechtes. Es befasst sich, ausgehend von der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit, mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse.
In § 13 TPG (Ordnungswidrigkeiten) werden die wesentlichen Bestimmungen des Presse-Ordnungsrechts zusammengefasst:
- die Impressums- und Offenlegungspflicht (auch § 7, § 8 TPG),
- die an den verantwortlichen Redakteur zu stellenden persönlichen Anforderungen (auch § 9 TPG),
- die in § 10 TPG normierte Pflicht zur Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen (Anzeigen).
Anzeigen sind schriftlich an das Thüringer Landesverwaltungsamt zu richten.
Das der Anzeige zugrunde liegende Schriftstück ist der Anzeige als Anlage beizufügen.
Die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit nach § 13 TPG hat schriftlich zu erfolgen.
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200 |
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Telefon | |
Fax | 0361 57332-1346 |
WWW | Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200 |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleWeimar Atrium Bus1, 2, 3, 9 |
Parkplatz | ParkplatzTiefgarage Atrium Parkplätze: 840 Gebühren: Ja |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |