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Personenbeförderung - Genehmigung für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

Für die Beförderung von Personen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen müssen Sie eine Genehmigung besitzen.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Für die Beförderung von Personen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen müssen Sie eine Genehmigung besitzen.

Thüringer Landesverwaltungsamt

Personenbeförderung, Referat 520

Jorge-Semprùn-Platz 4

99423 Weimar

Unterlagen zum Nachweis der Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 13 Abs. 1 PBefG.

Antragsunterlagen gem. § 12 PBefG in allen Fällen wie z.B.:

  • Namen sowie Wohn- und Betriebssitz des Antragstellers, bei natürlichen Personen außerdem Geburtstag und Geburtsort,
  • Angaben darüber, ob der Antragsteller bereits eine Genehmigung für eine Verkehrsart besitzt oder besessen hat,
  • eine Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung des Ziels der vollständigen Barrierefreiheit des beantragten Verkehrs entsprechend den Aussagen im Nahverkehrsplan (§ 8 Absatz 3 Satz 3),
  • Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer,
  • gegebenenfalls den Nachweis über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Die Gebühren sind abhängig von der Art des Linienverkehrs in Verbindung mit der Linienlänge und dem Verfahrensumfang.

Fristen siehe § 12 Abs. 5 - 7 PBefG.

3 – 6 Monate (§ 15 Abs. 1 PBefG)

Thüringer Landesverwaltungsamt

13.06.2023