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Personenbeförderung - Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen sowohl für den innerstaatlichen als auch den EU-Verkehr (EU-Lizenzen)

Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr. Das können zum Beispiel sein Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.

Antragstellung unter Vorlage des Antragsformulars und der ergänzenden erforderlichen Antragsunterlagen

Antragsprüfung

Einleitung des Anhörverfahrens unter Beteiligung IHK, LRÄ insbesondere der unteren Verkehrsbehörden, der Fachverbände, des Amtes für Arbeitsschutz etc.

Erteilung der Genehmigung mittels Bescheid,

nach Eintritt der Rechtskraft werden die Genehmigungsurkunden ausgehändigt.

Thüringer Landesverwaltungsamt

Referat 520 Straßen- und Luftverkehr

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar

Antragstellende müssen

persönlich zuverlässig

finanziell leistungsfähig

fachlich geeignet sein.

Formeller Antrag:

Name sowie Wohn- und Betriebssitz, bei natürlichen Personen Geburtstag und Geburtsort

Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer

Angaben über die Zahl, die Art und das Fassungsvermögen (Sitzplatzanzahl) der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge

Ergänzende Antragsunterlagen und Nachweise zum Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 13 PBefG:

Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes und der Gemeinde hinsichtlich der ordnungsgemäßen Steuerabführung

Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie den IHK Sachkundenachweis

Basierend auf der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) wird die Gebühr berechnet.

Grundlage der Gebührenberechnung

Anzahl der Fahrzeuge

Laufzeit der Genehmigung

Über den Antrag ist innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden. Diese Frist kann um weitere 3 Monate verlängern werden. 

Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall vier bis sechs Wochen.

Thüringer Landesverwaltungsamt

17.04.2023

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon

0361 57332-1403

Fax

0361 57332-1462

E-Mail

guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleWeimar Atrium

Bus1, 2, 3, 9

Parkplatz

ParkplatzTiefgarage Atrium

Parkplätze: 840

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja