Parkausweis und Parkerleichterung für Schwerbehinderte erhalten
Als schwerbehinderter Mensch können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Parkausweis und Parkerleichterungen erhalten. Diese müssen Sie beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Parkerleichterungen (außer der Nutzung der Behindertenparkplätze) erhalten auch schwerbehinderte Menschen, die die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nur knapp verfehlen. Ihr Landratsamt bzw. die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt stellen bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen eine entsprechende Bescheinigung aus, die der örtlichen Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wird.
Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen.
Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt,
einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.
Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei.
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde,
einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
30.11.2022
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4720 Straßenverkehr Im Bereich des Straßenverkehrsrechtes werden u.a. verkehrsrechtliche Anordnungen für Baumaßnahmen erteilt. Außerdem können verschiedene Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrs- Ordnung beantragt werden, so z.B. Sonderparkausweise für Schwerbehinderte oder Ausnahmen zum Sonntagsfahrverbot. Es werden auch Fragen zur Verkehrsorganisation im Stadtgebiet Gera beantwortet. |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-4705 |
WWW | |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Ansprechpartner/innen
Mitarbeiter/in
Telefon: 0365 838-4127
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Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union