Parkausweis - Bewohnerparkausweis ändern lassen (Daten zu Personen, Adresse und Kraftfahrzeug)
Ein Bewohnerparkausweis muss von der zuständigen Behörde auf Antrag geändert werden, wenn sich zum Beispiel Daten zu Personen, Adresse und Kraftfahrzeug verändern.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Einen Bewohnerparkausweis müssen Sie ändern oder erneuern lassen, wenn sich Ihre Daten zur Person, Adresse und Kraftfahrzeug ändern.
Das müssen Sie bei der örtlich zuständigen Behörde beantragen, zum Beispiel bei der Verkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Bei Umzügen in eine neue Parkzone müssen Sie vor Neuausstellung des Bewohnerparkausweises Ihren Kraftfahrzeugschein bei der zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsbehörde ändern lassen,
denn ohne Ummeldung des Kraftfahrzeuges ist die Beantragung der Änderung des Parkausweises nicht möglich.
Auch ein Austausch des alten Bewohnerparkausweises kann erforderlich sein.
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
Es ist kein Privatstellplatz vorhanden.
Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Halter eines Fahrzeuges mit auswärtigen oder ausländischen Kennzeichen sind gemäß § 46 FZV verpflichtet, ihr Fahrzeug am Hauptwohnsitz anzumelden.
Aktueller Personalausweis oder Reisepass/Meldebescheinigung.
Fahrerlaubnis/Führerschein.
Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein).
Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist.
Bei Beantragung durch einen Vertreter ist eine Vollmacht notwendig.
Bei Verlängerung oder Änderungen ggf. Rückgabe des bisherigen Bewohnerparkausweises.
Es fallen Gebühren nach den jeweiligen Gebührenordnungen der zuständigen Behörde an.
Links
- § 45 Absatz 1b Nummer 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 6a Absatz 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.V.m.
- § 1 Absatz 1 Nummer 1 Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde in der Stadt oder Gemeinde.
Einige Behörden stellen Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Bei einer Änderung Ihres Kennzeichens ist es zwingend erforderlich, auch eine neue Umweltplakette zu erwerben.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
28.03.2023
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - StadtService H35 Einwohnerwesen und Dokumente An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
Führerschein
KfZ-Zulassung/Feinstaub
Gewerbe/Steuern
Soziales
Bewohnerparkausweis
Allgemeines
Namensänderungsbehörde
Standesamt
Fachgebiet Ausländerrecht/Staatsangehörigkeit
Fachgebiet Einwohnerwesen und Dokumente
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Fax | 0365 838-1901 |
WWW | |
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Rollstuhlgerecht | Ja |