Offene Vermögensfragen
Das Vermögensgesetz regelt Ansprüche an Vermögenswerten, die in der Zeit von 1949 bis 1990 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR enteignet bzw. in Volkseigentum übernommen wurden und...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Das Vermögensgesetz regelt Ansprüche an Vermögenswerten, die in der Zeit von 1949 bis 1990 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR enteignet bzw. in Volkseigentum übernommen wurden und findet entsprechend Anwendung für Vermögensverluste in der Zeit von 1933 bis 1945.
Für Enteignungen in der Zeit von 1933 bis 1945 ist seit dem 01.01.2004 das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Berlin zuständig.
Ist die Rückgabe von in der Zeit von 1949 bis 1990 enteigneten Vermögenswerten nicht möglich, erfolgt nach den Vorschriften des Entschädigungsgesetzes eine Entschädigung in Geld. Die Antragsfrist endete am 31.12.1992, für bewegliche Vermögenswerte am 30.06.1993.
Für Anträge auf Rückübertragung von Vermögenswerten, die auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (1945 bis 1949) enteignet wurden, findet das Vermögensgesetz - außer in Fällen von Rehabilitierungen - keine Anwendung. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wird für den erlittenen Vermögensverlust eine Ausgleichsleistung nach den Vorschriften des Ausgleichsleistungsgesetzes in Geld gewährt. Die Antragsfrist endete am 31.05.1995.
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Finanzen, Referat A 8, PF 90 04 50, 99107 Erfurt.
Im Falle einer Rehabilitierungsentscheidung der bestandskräftige Rehabilitierungsbescheid, im Übrigen einzelfallabhängig.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Antragsfristen nach dem VermG und dem EALG sind abgelaufen. Lediglich bei Vermögensverlusten im Zusammenhang mit Rehabilitierungsverfahren können Anträge nach dem VermG und/oder EALG innerhalb von 6 Monaten nach Bestandskraft der jeweiligen Rehabilitierungsentscheidung gestellt werden.
Links
- Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG)
- Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - EALG)
Es handelt sich um ein formloses Antragsverfahren.
Thüringer Finanzministerium
18.03.2019
Zuständige Stellen
Steigerstraße 24 99096 Erfurt
Stelle | Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF) |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 361 57363-2111 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
99107 Erfurt
Stelle | Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF) |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 361 57363-2111 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |