Öffentliche Glücksspiele (Sportwetten): Erlaubnis Vermittlung
Wenn Sie Sportwetten durchführen oder vermitteln möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Öffentliche Glücksspiele auf den Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse (Sportwetten) dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis sind verboten.
Die Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten wird bundesweit von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (Halle (Saale)) erteilt. Erlaubte Veranstalter dürfen in den Ländern ihre Sportwetten auch in Wettvermittlungsstellen vertreiben. Hierzu ist eine gesonderte Erlaubnis des Bundeslandes erforderlich, in dem die Wettvermittlungsstelle betrieben werden soll.
Für die Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten in Wettvermittlungsstellen im Freistaat Thüringen ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) zuständige Erlaubnisbehörde.
Eine Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten setzt eine gültige Veranstaltererlaubnis voraus.
Zu den erforderlichen Unterlagen wenden Sie sich bitte direkt an das TLVwA.
Für die Entscheidung über einen Antrag für die Erteilung einer Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten fallen pro Wettvermittlungsstelle Gebühren von mindestens 1.000,00 Euro höchstens 3.000, 00 Euro an.
Weitere Angaben sind der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des TMIK zu entnehmen.
Gegen eine ablehnende Entscheidung der Behörde kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
06.02.2023
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200 |
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Telefon | |
Fax | 0361 57332-1346 |
WWW | Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200 |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleWeimar Atrium Bus1, 2, 3, 9 |
Parkplatz | ParkplatzTiefgarage Atrium Parkplätze: 840 Gebühren: Ja |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |