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Objekt-Identifikator (OID) für den elektronischen Datenaustausch im Gesundheitswesen in Deutschland beantragen

Wenn Sie als Organisation im Gesundheitswesen, Softwareherstellende oder IT-Dienstleistende Daten zwischen Ihrer Software und anderen Softwaresystemen im Gesundheitswesen austauschen möchten, können Sie diese Objekte mit eindeutigen Objekt-Identifikationsnummern kennzeichnen.

Leistungsbeschreibung

Für die standardisierte Softwarekommunikation im deutschen Gesundheitswesen können Sie als Organisation im Gesundheitswesen, Unternehmen, das Software herstellt oder IT-Dienstleister Ihre Objekte für den Austausch kennzeichnen. Dafür werden eindeutige Objekt-Identifikationsnummern (OID) zugewiesen.

Eine OID ist eine feste Nummer zur Identifizierung von Objekten. Das sind zum Beispiel:

  • Organisationen,
  • Templates,
  • Identifikatoren,
  • Kodierschemata,
  • Wertelisten beziehungsweise Valuesets.

Eine OID dient der eindeutigen Kennzeichnung von Informationsobjekten für den Austausch zwischen Computersystemen. Diese Nummern werden vergeben, da Computer besser mit Zahlen als mit nicht standardisiertem Text umgehen können.

Als antragsstellende Person beantragen Sie online die Zuweisung einer Objekt-Identifikationsnummer (OID) oder stellen einen Änderungsantrag für eine bestehende OID:

  • Registrieren Sie  sich für die Anwendung. Sie erhalten eine Registrierungsbestätigung.
  • Loggen Sie sich mit Ihrer Kennung und Ihrem Passwort ein
  • Wählen Sie anschließend den Antragstyp aus:
    • Erstantrag: Wenn Sie einen Objekt-Identifikator neu beantragen möchten, wählen Sie "Erstantragsformular".
    • Änderungsantrag: Wenn Sie vorhandene Daten ändern möchten, wählen Sie "Änderungsantragsformular".
  • Sie erfassen die erforderlichen Angaben.
  • Sie übermitteln Ihren Antrag. Das System prüft, ob alle erforderlichen Angaben vorhanden und korrekt ausgefüllt sind. Speichern Sie die übermittelten Daten als PDF zur Dokumentation.
  • Sie erhalten eine Übermittlungsbestätigung.
  • Nach Bearbeitung erfolgt die Zuweisung einer OID per E-Mail an die Kontaktperson oder die antragstellende Person.
    Gegebenenfalls erfolgen Rückfragen an Ihr Postfach in der Anwendung. Sie erhalten eine Benachrichtigung, dass eine Nachricht in Ihrem Postfach liegt.

Keine

Keine

Es fallen keine Kosten an.

Es gibt keine Frist.

Die Bearbeitungsdauer für die Zuteilung einer OID dauert maximal 1 Woche.

Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit vom 21.12.2005 (AZ Z25-133000/05)

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

16.06.2023

Zuständige Stellen

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 53175 Bonn, Stadt


Stelle

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Abteilung Kodiersysteme & Register – Fachgebiet Medizinische Terminologien (K3)
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 99307-4945

Fax

+49 228 99307-5207

E-Mail

oid-registratur@bfarm.de

WWW

Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Waisenhausgasse 36-38a 50676 Köln, Stadt


Stelle

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Abteilung Kodiersysteme & Register – Fachgebiet Medizinische Terminologien (K3)
Waisenhausgasse 36-38a
50676 Köln, Stadt

Telefon

+49 228 99307-4945

Fax

+49 228 99307-5207

E-Mail

oid-registratur@bfarm.de

WWW

Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja