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Neu errichtete Amateurfunkstellen oder die dauerhafte Verlegung Ihrer Amateurfunkstellen melden

Wenn Sie als Funkamateurin oder Funkamateur mit einem zugeteiltem Amateurfunk-Rufzeichen Ihre ortsfesten Amateurfunkstellen neu einrichten oder dauerhaft verlegen, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur melden.

Leistungsbeschreibung

Mit Ihrem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst haben Sie mindestens einen Standort einer ortsfesten Amateurfunkstelle angegeben. Möchten Sie diesen Standort, zum Beispiel aufgrund eines Umzuges, dauerhaft verlegen, so müssen Sie dies der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden. Eine Verlegung gilt dann als dauerhaft, wenn sie für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten vorgesehen ist.

Wenn Sie neben Ihrer bestehenden eine weitere ortsfeste Amateurfunkstelle errichten möchten, benötigt die BNetzA vorab ebenfalls eine Meldung von Ihnen.

Falls Ihre angezeigte ortsfeste Amateurfunkstelle eine Strahlungsleistung von 10 Watt equivalent isotropically radiated power (EIRP) überschreitet, ist zusätzlich zu Ihrer Anzeige der Neuerrichtung beziehungsweise Verlegung auch eine Anzeige Ihrer ortsfesten Amateurfunkanlage nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) nötig. Beachten Sie hierzu bitte die Informationen zur Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen gemäß BEMFV.

Ihre Anzeige zur Neueinrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle beziehungsweise der dauerhaften Verlegung eines Standorts einer Amateurfunkstelle können Sie online oder formlos per E-Mail oder Post bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einreichen.

Anzeige online einreichen:

  • Rufen Sie die Online-Anzeige auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Diese führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
  • Senden Sie Ihre Anzeige online ab.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihre Anzeige.
  • Sie erhalten eine Bestätigung und eine Zahlungsaufforderung.
  • Sie überweisen die Gebühr.
     

Anzeige formlos per Post oder E-Mail einreichen:

  • Schicken Sie Ihre Anzeige formlos per E-Mail oder per Post an die Bundesnetzagentur.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihre Anzeige.
  • Sie erhalten eine Bestätigung und eine Zahlungsaufforderung.
  • Sie überweisen die Gebühr.

Sie besitzen eine Zulassung zur Teilnehme am Amateurfunkdienst.

Anzeige

Für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der gestellten Anzeige zur Neueinrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben.

Gebühr: EUR 18,50

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/Gebuehren/ANetzABgebV-Abs3.pdf

Die Anzeige auf Neueinrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle beziehungsweise auf Verlegung des Standorts muss vor Inbetriebnahme der Amateurfunkstelle gestellt werden.

Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Wochen

Es ist kein Rechtsbehelf für diese Leistung vorgesehen.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Dienstleistungszentrum 10


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

16.09.2022

Zuständige Stellen

Stelle

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 225
Canisiusstr. 21
55122 Mainz

Telefon

+49 613118 0

Fax

+49 6131 185016

E-Mail

225.Postfach@bnetza.de

WWW

Bundesnetzagentur: Amateurfunk

De-Mail

info@bnetza.de-mail.de

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein