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Nahrungsergänzungsmitteln zum Verkauf in Deutschland mitteilen

Wenn Sie Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland auf den Markt bringen möchten, müssen Sie dies dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) melden.

Leistungsbeschreibung

Nahrungsergänzungsmittel müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Dies betrifft nicht nur die Herstellung oder Deklarierung, sondern auch, wenn Sie das Erzeugnis zum Verkauf oder Nutzung bereitstellen.

In folgenden Fällen senden Sie eine Mitteilung an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL):

Erstanzeige: 
Spätestens, wenn Sie das Erzeugnis erstmals auf dem deutschen Markt vertreiben oder zur Nutzung oder zum Verkauf anbieten, müssen Sie dies dem BVL mitteilen. Sie müssen für jedes Erzeugnis eine gesonderte Anzeige einreichen.

Änderungsanzeige: 
Teilen Sie dem BVL zum Beispiel mit, wenn das bereits gemeldete Erzeugnis 

  • eine geänderte Rezeptur hat, 
  • Sie die Verzehrempfehlungen anpassen oder 
  • Ihr Unternehmen eine neue Adresse hat. 

Zweitanzeige: Sie müssen ebenfalls eine Mitteilung senden, wenn das Erzeugnis 

  • bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat gemeldet ist und 
  • Sie das Erzeugnis erstmals in Deutschland auf den Markt bringen möchten.

Das BVL gibt Ihre Informationen an die jeweils zuständigen Behörden in den Bundesländern sowie an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weiter. Die zuständigen Behörden der Bundesländer überwachen die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Sie sind als Unternehmen dafür verantwortlich, diese Vorgaben umzusetzen.
Das BVL bewertet nicht die Verkehrsfähigkeit der Erzeugnisse, also inwiefern diese mit den lebensmittelrechtlichen Vorschriften übereinstimmen.
Das BVL kann Ihnen im Rahmen der Mitteilung daher nicht bestätigen, ob Ihr Erzeugnis den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entspricht.
Im Anschluss an die Übermittlung der Anzeige eines Nahrungsergänzungsmittels erfolgt keine Zulassung oder Genehmigung.

Sie können die Anzeige online über das Bundesportal übermitteln:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Füllen Sie das Formular aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie die Anzeige online ab.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.

  • Sie planen Nahrungsergänzungsmittel auf den deutschen Markt zu bringen.

  • Muster des Etiketts in deutscher Sprache, das für das Erzeugnis verwendet werden soll
  • Bei mehreren Packungsgrößen oder Geschmacksrichtungen übermitteln Sie bitte alle entsprechenden Produktetiketten.
  • Vollmacht, wenn Sie das Erzeugnis in Vertretung des verantwortlichen Lebensmittelunternehmens anzeigen
  • Wenn Sie Ihr Erzeugnis bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat angezeigt haben, sind folgende Unterlagen optional: 
    • Bestätigung der Erstanzeige als Kopie
    • gegebenenfalls deutsche oder englische Übersetzung der Bestätigung

Es fallen keine Kosten an.

Abgabe: gebührenfrei

Die Anzeige müssen Sie spätestens vornehmen, wenn Sie das Erzeugnis in Deutschland zum Verkauf oder zur Nutzung bereitstellen.

Dauer: 0,5 Stunden

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: 
Mit dem Absenden des Anzeigeformulars beziehungsweise dem Erhalt der Eingangsbestätigung ist die Bearbeitung abgeschlossen.

keine

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Die Bestätigung über den Eingang der Anzeige stellt keine Bescheinigung darüber dar, ob das Erzeugnis verkehrsfähig ist. Die Verkehrsfähigkeit des Erzeugnisses (zum Beispiel Kennzeichnung) wird bei der Anzeige nicht überprüft. 
Eine Anzeige ersetzt nicht die eigenverantwortliche Verpflichtung zur Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften.

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

14.06.2023

Zuständige Stellen

Gerichtstraße 49 13347 Berlin, Stadt


Stelle

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) – Dienststelle Berlin Gerichtstraße, Referat 111
Gerichtstraße 49
13347 Berlin, Stadt

Telefon

+49 3018 44499999

Fax

+49 3018 44489999

E-Mail

poststelle@bvl.bund.de

WWW

Internetseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

10832 Berlin, Stadt


Stelle

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) – Dienststelle Berlin Gerichtstraße, Referat 111

10832 Berlin, Stadt

Telefon

+49 3018 44499999

Fax

+49 3018 44489999

E-Mail

poststelle@bvl.bund.de

WWW

Internetseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein